T-Systems baut 4900 Stellen ab – Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?

T-Systems baut 4900 Stellen ab – Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?
20.03.2014566 Mal gelesen
Ein Firmensprecher von T-Systems, der Telekom-Geschäftskundensparte bestätigte einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass deutschlandweit bis Ende nächsten Jahres 4900 Stellen wegfallen sollen. Davon sollen 900 Stellen durch „natürliche Fluktuation“ abgedeckt werden.

Offensichtlich ist das bisherige Geschäftsmodell nicht weiter finanziell erfolgversprechend. T-System hat in der Vergangenheit insbesondere Outsourcing-Projekte betreut. Aktuell sind rund 28.000 Menschen bei T-Systems beschäftigt. Betroffenen Arbeitnehmern empfehlen wir zum einen, alsbald eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Auch wenn Rechtschutzversicherungen eine dreimonatige Wartefrist haben, bevor bei einem Rechtschutzfall Versicherungsschutz gewährt wird, kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung durchaus noch dauern. Da aber im Zweifel bei einer Kündigungsschutzklage erhebliche Kosten entstehen, sollte entsprechende Vorsorge getroffen werden. 

Weiterhin empfehlen wir betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich alsbald ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Zwar wird von manchen Arbeitgebern ein Zwischenzeugnis als Signal für die Abwanderung gedeutet, dies Risiko muss aber in Anbetracht der Pressemeldung wohl eingegangen werden. Zum einen erleben wir in der Praxis in Krisensituationen immer, dass Arbeitgeber bei Abfindungsforderungen mit dem Zeugnis argumentieren und darauf verweisen, dass bei einer geringeren Abfindung ein besseres Zeugnis erstellt wird. Hier lässt sich mit Verweis auf ein erst kürzlich erstelltes Zwischenzeugnis die Argumentation entkräften. Zum anderen kann es in Krisensituationen, insbesondere wenn die Personalabteilung von T-Systems mit Massenentlassungen beschäftigt ist, erhebliche Zeit dauern, bis ein Zwischenzeugnis erstellt wird. Hier empfehlen wir zeitiges Handeln. 

Wenn T-Systems Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, sollten Sie auf keinen Fall unüberlegt und vorschnell unterschreiben und einer solchen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Zum einen ist zu erwarten, dass ein solcher Aufhebungsvertrag nicht zu Gunsten des Arbeitnehmers "konstruiert" ist. Auch ist des Weiteren bei einem Aufhebungsvertrag mit einer Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes zu rechnen. Wir empfehlen dringend, im Vorfeld oder wenn ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorgelegt wird, anwaltliche Beratung zu nutzen. 

Gern können Sie auch unsere kostenlose Hotline unter 0800/1004104 nutzen. Wir beraten Sie gern bundesweit. 

Bei einer Kündigung ist ansonsten schnelles Handeln gefordert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben nur drei Wochen Zeit, sich gerichtlich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr zu setzen. In Anbetracht der Vielzahl der geplanten Entlassungen sollte besonders kritisch geprüft werden, ob alle rechtlichen Vorgaben vom Arbeitgeber eingehalten werden. Auch hier empfiehlt sich anwaltliche Beratung.