MEHR KONTROLLE BEI ARBEITNEHMERENTSENDUNG – EP/RAT

MEHR KONTROLLE BEI ARBEITNEHMERENTSENDUNG – EP/RAT
11.03.2014256 Mal gelesen
Rechte von entsendeten Arbeitnehmern sollen durch stärkere Kontrolle der Unternehmen verbessert werden. Rat und EU-Parlament haben sich am 27. Februar 2014 im Trilog auf einen Kompromiss zum Kommissionsvorschlag COM(2012) 131 für eine Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen geeinigt (s. EiÜ 16/13, 38/13). Am 5. März 2014 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (ASTV) den Kompromiss gebilligt.

Rechte von entsendeten Arbeitnehmern sollen durch stärkere Kontrolle der Unternehmen verbessert werden. Rat und EU-Parlament haben sich am 27. Februar 2014 im Trilog auf einen Kompromiss zum Kommissionsvorschlag COM(2012) 131 für eine Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen geeinigt (s. EiÜ 16/13, 38/13). Am 5. März 2014 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (ASTV) den Kompromiss gebilligt. Die Mitgliedstaaten dürfen nur Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen vorschreiben, die notwendig und verhältnismäßig sind, um eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten. Die Maßnahmen müssen der Kommission zur Kenntnis gebracht werden und den Dienstleistungserbringern über eine Website mitgeteilt werden. Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen und Sanktionen soll durch gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung erfolgen. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) wird den Kompromiss am 18. März 2014, das Plenum voraussichtlich im April billigen.