Profi-Fussball/ Arbeitsrecht: kein Anspruch auf Teilnahme am Bundesliga-Training; Arbeitsgericht Berlin

Profi-Fussball/ Arbeitsrecht: kein Anspruch auf Teilnahme am Bundesliga-Training; Arbeitsgericht Berlin
25.02.2014382 Mal gelesen
Der Eilantrag eines prominenten Fußballspielers aus Berlin ist vor Gericht abgewiesen worden. Er hatte sich gegen seinen Ausschluss vom Profitraining gewehrt. Die Richter des Arbeitsgerichts Berlin haben sich daher mit den Klauseln des Profispielervertrags auseinandersetzen müssen.

Der Fußballverein Hertha BSC hatte einen Profifußballer angewiesen, vorübergehend nicht mehr am Trainingsbetrieb der in der ersten Bundesliga auflaufenden Mannschaft teilzunehmen, sondern stattdessen mit der zweiten Mannschaft zu trainieren. Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollte der Fußballer erreichen, weiterhin am Profitraining teilnehmen zu dürfen.

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Zur Begründung führen sie aus, dass sich der Spieler arbeitsvertraglich eindeutig dazu verpflichtet hat, auch am Training der zweiten Mannschaft teilzunehmen.  Diese vertragliche Bestimmung sei rechtswirksam und für beide Vertragsparteien, also Verein und Spieler, rechtlich bindend. Der Beschluss kann mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg angefochten werden.

RA Sagsöz, Dezernat Arbeitsrecht  0228 9619720

bonn-rechtsanwalt.de

Quelle:

ArbG Berlin, Beschluss vom 18.02.2014
Aktenzeichen: 38 Ga 2145/14
PM des ArbG Berlin 05/14 vom 18.02.2014