Abfindung und Abwicklungsvertrag

Abfindung und Abwicklungsvertrag
16.10.2013380 Mal gelesen
Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich helfen, nicht jede Kündigung ist auch wirklich wirksam.

Achten Sie auf die Formulierung eines solchen Abwicklungsvertrages, damit Sie nicht auf Probleme beim Arbeitsamt stoßen.


Wird ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung eines Arbeitnehmers beendet, so erhält er in der Regel eine Sperrfrist vom Arbeitsamt. Der Schwerpunkt der Formulierung in einem Abwicklungsvertrag muss daher darauf beruhen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung erfolgt ist. Gleiches gilt natürlich für die personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung. Schließlich liegt es am Verhandlungsgeschick des einzelnen Arbeitnehmers oder dessen Anwaltes, was alles in einen solchen Abwicklungsvertrag aufgenommen werden kann.

Es gibt sehr viele kreative Ansätze und Inhaltspunkte, die für einen Arbeitnehmer ausgesprochen nützlich sein können.

So sind bspw. beliebte und regelungsfähige Elemente eines solchen Abwicklungsvertrages, das Behalten von Betriebsmitteln wie Laptop und Handy, selbstverständlich der wichtigste Punkt. Die Abfindung, Freistellung von der Arbeitsleistung, verlängerte Kündigungsfristen, Outplacements, der Wechsel in eine Transfergesellschaft bei Verdopplung der Kündigungsfrist, keine finanziellen Einbußen bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Kündigungsfrist usw..

Sie sehen allein schon anhand dieser Aufzählung, dass jeder einzelne zu verhandelnde Punkt ausgesprochen geldwert für den Arbeitnehmer sein kann.

Es lohnt sich auf jeden Fall zur Ausgestaltung eines solchen Abwicklungsvertrages einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Rechtsanwalt Georg Schäfer verhandelt solche Verträge bereits seit 17 Jahren ausgesprochen erfolgreich für seine Arbeitnehmer.

Sollte ein Arbeitnehmer nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so ist in Zeiten wie diesen, dringend zu empfehlen, eine solche zeitnah abzuschließen. Gerade gegen Ende des Jahres überfluten ganze Kündigungswellen einzelne Betriebe oder Konzerne. Es geht um die Existenz eines jeden Arbeitnehmers und da ist es wichtig, sich gerichtlich gegen eine solche Kündigung wehren zu können.

Da in der Regel arbeitsrechtliche Prozesse sehr teuer sind, empfiehlt es sich also eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und Ihnen eine Kündigung zu gehen, verhandeln sie bitte mit einem fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht über dessen Honorar bspw. durch Bezahlung des Honorars bei Erhalt einer Abfindung. Mit Rechtsanwalt Georg Schäfer kann man über derlei Konstellationen jederzeit gerne gut reden.

Es macht kein Sinn, wenn der Anwalt die Abfindung des Arbeitnehmers verdient. Deswegen empfehlen wir nochmals, suchen Sie dringend anwaltlichen Rat, sobald Sie ein Kündigung erhalten haben.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E.-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de

Georg Schäfer

Rechtsanwalt