„Menschenverachtender Umgang“ – Aussagen der Mitarbeitervertretung von der Meinungsfreiheit gedeckt

„Menschenverachtender Umgang“ – Aussagen der Mitarbeitervertretung von der Meinungsfreiheit gedeckt
19.02.2013350 Mal gelesen
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, auch am Arbeitsplatz. Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen werden von der Meinungsfreiheit jedoch nicht gedeckt und können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Diese Abgrenzung war in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Würzburg ausschlaggebend.

Der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung einer kirchlichen Einrichtung gab in einer Sitzung zu Protokoll, dass "von einzelnen Verantwortlichen ein menschenverachtender Umgang gepflegt würde". Der Personalleiter der kirchlichen Einrichtung klagte daraufhin auf Unterlassung, Widerruf der Aussage und Schadenersatz.

Die Richter des Arbeitsgerichts Würzburg sahen in der protokollierten Aussage jedoch keine Beleidigung. Zunächst sei fraglich, ob die Aussage sich überhaupt auf den klagenden Personalleiter bezog. Die Aussagen seien jedenfalls aber nicht widerrechtlich. Die Aussagen seien zwar hart und abwertend, jedoch könne nicht festgestellt werden, dass damit allein ein Angriff auf den klagenden Personalleiter beabsichtigt war. Die Aussage nenne auch keinerlei Tatsachen. Die Richter des Arbeitsgerichts sahen die Aussage als von der Meinungsfreiheit gedeckt an.

(Quelle: Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 24.06.2010, 10 Ca 592/10)

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