Insolvenzgeld für verauslagte Reparaturkosten eines Firmenwagens

Insolvenzgeld für verauslagte Reparaturkosten eines Firmenwagens
14.02.2013296 Mal gelesen
Das Bundessozialgericht musste in folgendem Fall entscheiden, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld für verauslagte Reparaturkosten eines Firmenwagens besteht.

Der später insolvente Arbeitgeber stellte seinem Betriebsleiter einen Firmenwagen zur Verfügung und verpflichtete sich dazu, die Betriebskosten für diesen Wagen zu tragen. In den letzten drei Monaten seines Arbeitsverhältnisse verauslagte der Betriebsleiter für die Reparatur des Fahrzeugs insgesamt 972, 33 €. Er benötigte den Firmenwagen für den betrieblichen Einsatz. Die Verauslagung des Geldes war mit dem Arbeitgeber abgesprochen.

Die Bundesagentur für Arbeit lehnte ab, Insolvenzgeld für die verauslagten Reparaturkosten zu zahlen. Die Richter des Bundessozialgerichts sprachen dem Betriebsleiter einen solchen Anspruch jedoch zu. Ein Anspruch auf Insolvenzgeld sei begründet, weil die Erstattung der Reparaturkosten in diesem Fall ein Anspruch auf "Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis" darstellte. Der Betriebsleiter habe die Reparaturkosten nur verauslagt, um seine betriebliche Tätigkeit aufrecht erhalten zu können. Damit sei ein direkter Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gegeben.

(Quelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 08.09.2010, 11 AL 34/09 R)

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