Arbeitsrecht Bonn/ Köln: Sozialgericht stärkt Gleichstellung Homosexueller, AL 816/08

Arbeit Betrieb
28.12.2011536 Mal gelesen
Wer den Arbeitsplatz aufgibt, um zu seinem Partner zu ziehen, hat ohne Sperre Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses Recht haben laut Sozialgericht auch Homosexuelle, so dass Sozialgericht München.

Das Sozialgericht München hat mit einem Urteil die Gleichstellung Homosexueller gestärkt. Demnach haben sie grundsätzlich das Recht auf die sofortige Zahlung von Arbeitslosengeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufgeben, um zu ihrem Partner in eine andere Stadt zu ziehen. Damit werden Homosexuelle auch ohne eingetragene Lebenspartnerschaft behandelt wie heterosexuelle Paare, oder Verheiratete. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

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