Bundesarbeitsgericht: Altersgrenze in Tarifvertrag der Lufthansa ist unzulässig

Arbeit Betrieb
18.05.2011846 Mal gelesen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die in diesem Tarifvertrag festgelegte Altersgrenze für die Einstellung von Piloten rechtswidrig ist.

In dem Tarifvertrag eines zur Lufthansa gehörenden Lufttransportunternehmens war für die Einstellung von fremdausgebildeten Piloten eine Altersgrenze von 32 Jahren und 364 Jahren festgelegt worden. Als diese in einer Tarifvereinbarung wegen Personalengpässen angehoben worden war, verweigerte die Personalvertretung die Einstellung eines älteren Bewerbers mit der Begründung, dass die dies gegen ein tarifliches Verbot verstoßen würde.

 

Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht am 08.12.2010 (Az. 7 ABR 98/09), dass die Personalvertretung sich nicht auf diese Altersgrenze im Tarifvertrag berufen darf. Sie ist unwirksam, weil sie gegen das in § 7 Abs. 1 AGG bestehende Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen würde. Darüber hinaus wird nach Ansicht der Richter das Recht der älteren Arbeitnehmer aus Art. 12 GG verletzt. Schließlich wird auch der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 GG verletzt. Rechtfertigungsgründe seien nicht ersichtlich.