Arbeitsrecht: Kündigung aufgrund Videoüberwachung gerechtfertigt? @ RA Sagsöz, Bonn

Arbeit Betrieb
11.05.2011707 Mal gelesen
Vor dem ArbG Düsseldorf ging es um die Wirksamkeit der bereits seitens des Arbeitgebers ausgesprochenen Kündigung. In dem Verfahren warf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor, die ausgeschenkten Getränke seien nicht korrekt abgerechnet worden.

 In beiden Fällen hat das Gericht den angebotenen Videobeweis nicht verwertet und der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Erst dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund tatsächlicher, nachprüfbarer Anhaltspunkte seinen Verdacht auf bestimmte Personen sowie eine bestimmte Tat konkretisieren kann, kommt eine heimliche Überwachung des Arbeitsplatzes in Betracht. Die gewonnenen Daten unterlagen damit einem Beweisverwertungsverbot und konnten als Beweismittel nicht genutzt werden.

RA Sagsöz

Quelle:

ArbG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2011
Aktenzeichen: 11 Ca 7326/10, 9 BV 183/10