In Deutschland droht schon bereits seit längerer Zeit ein völliger Mangel an Facharbeitern, insbesondere aus den Bereichen der Naturwissenschaften, der Technik und der Informatik. Die Demographie schlägt diesbezüglich Alarm: immer weniger qualifizierte Arbeitnehmer müssen immer mehr allgemeine Lasten der Allgemeinheit tragen, eine Weiterführung der derzeitigen wirtschaftlich-sozialen Strukturen führt in sicher absehbarer Zeit zu einem völligen Kollaps des gesamten Systems.
Zu einem großen Teil könnte dieses Problem durch die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Ausländern erreicht werden. Bislang war dies jedoch entweder nicht oder nur sehr unzureichend möglich: ausländische Bürger hatten und haben erhebliche Schwierigkeiten, ihre im Heimatland oder im sonstigen Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüsse hier in Deutschland anerkennen zu lassen.
Die Bundesregierung will hier nun Abhilfe schaffen: Nach dem Gesetzesentwurf soll Jedermann einen rechtsverbindlichen Anspruch darauf haben, seine im Heimatland bzw. anderem Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen oder Abschlüsse schnellstmöglich und unproblematisch auf Anerkennung überprüfen zu lassen. Dies soll nach dem Gesetzesentwurf nunmehr in einem Verfahren von nur noch längstens 3 Monaten geklärt werden. Eine Neuerung ist hierbei insbesondere, dass nicht nur die berufliche Qualifikation an sich, sondern auch die eigentliche Berufserfahrung ausschlaggebendes Kriterium für die Anerkennung sein kann.
Bewertung:
Die Gesetzesinitiative ist durchweg zu begrüßen: schon seit längerer Zeit herrscht unter den Industrienationen eine Art Wettrennen um die besten und qualifiziertesten Arbeitnehmer. Gerade aber Deutschland mit seiner im internationalen Vergleich herausgehobenen Problematik der Überalterung bei gleichzeitiger Abnahme an beruflich qualifizierten jungen Menschen hatte hier bislang in der Vergangenheit zumeist leider nur Schlusslichtpositionen bekleidet.
Ob allerdings der Gesetzesentwurf auch zügig umgesetzt, d.h. verabschiedet wird, oder aber die konkrete Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens nicht am Ende doch wieder durch den typisch deutschen Hang zu unnötigen Verkomplizierungen kontraproduktiv erschwert oder aber in die Länge gezogen wird, bleibt abzuwarten.
Ein guter Anfang bzw. Schritt ist der Gesetzesentwurf aber allemal, wenn aber auch vielleicht doch am Ende schon etwas zu spät.
Fazit:
Ausländische Bürger sollten den Werdegang des Gesetzesentwurfes jedenfalls aufmerksam verfolgen und unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes unverzüglich Anträge auf Anerkennung ihrer im Heimatland oder sonst im Ausland erworbenen Qualifikationen und Abschlüsse stellen.
Rechtsanwalt Mathias Henke, Dortmund