"Wo bleibt mein Weihnachtsgeld?" - Besteht ein Anspruch?

Arbeit Betrieb
28.05.20091280 Mal gelesen

Da immer mehr Arbeitgeber sparen müssen, wird seit einiger Zeit immer häufiger auch das Weihnachtsgeld gekürzt oder gar gestrichen.

Bei den Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld aber häufig fest eingeplant, nicht nur für Weihnachtsgeschenke. Wenn das Geld plötzlich nicht mehr kommt, fragt man sich, geht das so einfach? Es kommt darauf an:

Sollte das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag fest vereinbart sein, möglicherweise auch etwas anders bezeichnet, etwa als Weihnachtsgratifikation, Sonderzuwendung usw., dann besteht in aller Regel ein vertraglicher Anspruch. Das Weihnachtsgeld kann dann nicht einseitig gestrichen werden.

Sollte das Weihnachtsgeld in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt sein, besteht in aller Regel ebenfalls ein Anspruch.

Ähnlich ist es beim Tarifvertrag, allerdings setzt dies voraus, daß der Tarifvertrag auch für den jeweiligen Arbeitgeber und den betreffenden Arbeitnehmer gilt, dies ist nicht immer der Fall.

Wenn all die vorgenannten Grundlagen nicht gegeben sind, kann aber gleichwohl ein Anspruch bestehen, also auch dann, wenn nirgendwo etwas schriftlich vereinabrt ist: Grundlage ist dann die sogenannte betriebliche Übung.

Eine solche betriebliche Übung setzt voraus, daß der Arbeitgeber über mehrere Jahre immer Weihnachtsgeld gezahlt hat, und der Arbeitnehmer darauf vertrauen durfte, daß dies auch in Zukunft so sein wird. Dann ist eine Selbstbindung eingetreten.

Will der Arbeitgeber eine solche Selbstbindung vermeiden, muß er möglichst schriftlich und gegenüber jedem Arbeitnehmer deutlich machen, daß er sich nicht festlegen will. Dies kann durch ein Rundschreiben geschehen, oder durch einen Zusatz in der Lohnabrechnung.

Anerkannt sind Formulierungen wie z. B. "freiwillige Leistung unter Ablehnung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft", "widerrufliche Leistung", "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Fehlt es an einer solchen Einschränkung, besteht in der Regel ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld.

Rechtsanwalt Finke - Mülheimer Str. 85 - 47058 Duisburg - www.anwaltfinke.de