Probezeit bei Ausbildungsstellenwechsel auch im Folgelehrjahr möglich, Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 4 Sa 120/10

Probezeit bei Ausbildungsstellenwechsel auch im Folgelehrjahr möglich, Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 4 Sa 120/10
19.11.20101023 Mal gelesen
Arbeitsrecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, (zrwd.de) Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, in seiner, das Arbeitsgericht Lübeck (5 Ca 3550/09) bestätigenden Entscheidung ausführt, ist eine, auch erstmalige Vereinbarung einer Probezeit für die Fortführung eines Ausbildungsverhältnisses bei einem Ausbildungsstellenwechsel möglich und rechtlich wirksam.

Der Kläger hielt die Kündigung für unwirksam und vertrat die Auffassung, eine Probezeit könne nur zu Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses vereinbart werden, nicht jedoch erst im dritten Lehrjahr. 
Mit dieser Auffassung ging er jedoch fehl.
Nachfolgend der Link zu der Entscheidung im Volltext
http://www.anwaelte-giessen.de/s44/aktuelles/arbeitsrecht giessen kündigungsschutz abfindung mobbing.html