Anlegerschutz im Aufwind: Aufklärungspflicht und Beweislast bei Rückvergütungen
Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei der Anlageberatung
Finanzkrise wirkt sich vor Ort aus - Rentnerin verliert Ersparnisse
Der TELEKOM-Prozess: Ron Sommer als Zeuge Nr.1
Mit viel Blitzlichtgewitter begann gestern der der zweite Tag des Prozesses der Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom. Prominenter und erster Zeuge war Herr Ron Sommer. Ron Sommer war 1995 bis 2002 Vorstandsvorsitzender der Telekom AG. Am gestrigen Vergandlungstag musste er sich detaillierten und teils unangenehmen Fragen der Klägeranwälte stellen. Doch auch auf mehrmaliges Nachfragen konnte Herr Sommer den Klägern nicht den gewünschten Beweis dafür liefern, dass es bereits vor dem Börsengang zu konkreten Verhandlungen mit der Firma VoiceStream gekommen ist.
Aktienfonds aus steuerlicher Sicht
Für Anleger, die bislang Kapitalertragssteuer zahlen mussten, sind Geldanlagen wie Aktien oder Aktienfonds interessant, da deren Ertragsanteile nur teilweise besteuert werden. Die Erträge der Aktienfonds bestehen aus Dividenden und Kursgewinnen.