Finanzkrise wirkt sich vor Ort aus - Rentnerin verliert Ersparnisse

Anlegerrecht Investor
06.03.20091147 Mal gelesen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Statt sicherer Anlage hatte Bank ihr Lehman-Brothers-Zertifikate empfohlen
 
 
Die Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hat nun auch Folgen für Anleger aus unserer Region. Kleinanleger, die ihre Ersparnisse in Zertifikate dieses Unternehmens investiert haben, droht jetzt sogar ein Totalverlust.
Wie wir aus aktuellem Anlass von dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hermann Kaufmann in Achim (Kanzlei tmf&g) auf Nachfrage erfuhren, sind bei ihm die ersten Anleger vorstellig geworden, die Zertifikate von Lehman Brothers gezeichnet haben. Hauptsächlich sind dies Kunden der Citibank und der Dresdner Bank. Spektakulär ist der Fall einer über 80-jährigen Frau, die ihre Ersparnisse in sicheren Rentenwerten angelegt hatte und die von ihrer Bank die Empfehlung bekam, Lehman-Brothers-Zertifikate zu zeichnen. Die Bank teilte ihr nun mit, dass diese Papiere derzeitig keinen Kurswert haben.
Nach Aussage von Rechtsanwalt Kaufmann ist es ein Unding, dass die Bank dieser Dame seinerzeit die hochspekulativen Papiere verkauft hat. Es sei geradezu offensichtlich, dass die Rentnerin, die vorher in sicheren Rentenpapieren investiert hatte, auf keinen Fall hiervon abweichende unsichere Wertpapiere kaufen wollte. Gleichwohl sind ihr diese von der Bank empfohlen worden. Es zeigt sich auch hier, dass Bankberater unter einem solch hohen Erfolgs- und Verkaufsdruck stehen, dass sie selbst Rentnern, die ihr Erspartes sicher angelegt wissen wollen, solche Papiere verkaufen.
Bei den der Rentnerin verkauften Papieren handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die im Insolvenzfall keinen Einlagenschutz bieten. Das bedeutet, dass Anleger bei einer Insolvenz allerhöchstens noch die Quote aus dem Insolvenzverfahren erhalten, die nach Abschluss dieses Verfahrens an die Gläubiger ausgeschüttet wird. Dies kann Jahre dauern, wenn überhaupt etwas übrig bleibt.
Wer solche Papiere aufgrund einer Beratung erworben hat, hat höchstwahrscheinlich Schadensersatzansprüche gegen die Bank. Denn diese ist verpflichtet, bei der Beratung zutreffend, vollständig und verständlich mitzuteilen, so dass der Anleger seine Anlageentscheidung vollkommen frei treffen kann. Selbst wenn das Totalverlustrisiko damals nur äußerst gering war, hätte die Bank auf diese Gefahr hinweisen müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anleger ihrem Berater mitgeteilt haben, dass das Ziel die sichere Kapitalanlage sei, beispielsweise für die Altersvorsorge.