Deutsche Lichtmiete Insolvenz-Wie geht es weiter? Was ist zu tun?

Was nun
05.01.2022160 Mal gelesen
Jetzt gut und seriös beraten zu sein bedeutet, als erstes seine Rechte zu kennen und danach alles, was sinnvoll ist, zur richtigen Zeit zu machen. 

Am 30.12.2021 haben die Deutsche Lichtmiete AG und zwei weitere Gesellschaften, die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH vor dem zuständigen Amtsgericht Oldenburg einen Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Was ist genau passiert? 

Nachdem bereits länger in Fachkreisen und in der einschlägigen Berichterstattung Zweifel an der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe aufgekommen waren, spitzte sich die Situation Anfang Dezember 2021 zu und eine größere Öffentlichkeit  erfuhr durch eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 09.12.2021,  dass die Staatsanwaltschaft am 08.12.2021 in Oldenburg die Wohn- und Geschäftsräume der Geschäftsleitung der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe in Oldenburg  in Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges durchsucht worden sind.

Wörtlich teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg in ihrer Pressemitteilung mit:

"Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben."

Wie dargestellt handelt es sich um einen Anfangsverdacht, insoweit gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung, bis eine Schuld richterlich und vor allem rechtskräftig festgestellt ist.

Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe aus Oldenburg hatte zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells Unternehmensanleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen als global verbriefte festverzinsliche Wertpapiere ohne vertraglich vereinbarte Nachrangklauseln und andere Vermögensanlagen öffentlich angeboten. Viele Anleger vertrauten dem Geschäftsmodell und investierten in dem Glauben an gute Gewinne aus der Vermietung von Beleuchtungsanlagen und an die eigentliche Selbstverständlichkeit, dass das eingesetzte Kapital auch nach Ende der Laufzeit der Investition zurückfließt.

Im wesentlichen handelt es sich um vier Anleihen, auch Inhaber-Schuldverschreibungen genannt, die "EnergieEffizienzAnleihen" 2022, 2023, 2025 und 2027 mit 5,75% bzw. 5,25% Zinsen pro Jahr und Endfälligkeiten von 2022 bis 2027, durch welche nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg weit über 100 Millionen Euro von der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete eingesammelt worden sind.

Gerade jetzt ist es trotz des Schocks wichtig, besonnen zu bleiben und sich erst einmal klar zu machen, wie es jetzt wahrscheinlich weiter gehen wird. Niemand sollte erwarten, dass sich jetzt sofort eine Möglichkeit finden wird, seine Investition schnell zurück zu erhalten.  Es beginnt jetzt erst die komplexe Mechanik einer Unternehmensinsolvenz in Deutschland, bei der es viele Abzweigungen und Verlaufsmöglichkeiten gibt. 

Viel wird derzeit versprochen, wie man "sein Geld zurückbekommt". So einfach ist es in der vorliegenden Konstellation aber leider auch nicht.  Es sind zwar durch Behörden Konten eingefroren worden und es hat auch Pfändungen und Eintragungen in Grundbücher gegeben. Es gab also auch schon Sicherungsmaßnahmen. Doch das heißt leider nicht, dass Anleger investiertes Geld schnell "retten" können.

Wer kann im Insolvenzfall für einen Schaden eines Anlegers überhaupt haften?

Sollten strafrechtliche Vorwürfe sich bestätigen, so stünden Anlegern und Investoren gegen die Verantwortlichen persönlich Schadenersatzforderungen zu. Auch Berater und Beratungs- und Vertriebsgesellschaften, die das Geschäftsmodell möglicherweise ohne die erforderlichen Prüfungen auf Plausibilität und ohne die rechtlich gebotenen Sorgfaltsprüfungen beworben und den Anlegern empfohlen haben, können haften. Es können auch auch Wirtschaftsprüfer und so genannte "Managerversicherungen" haften. Theoretisch. Ob das im konkreten Fall der Deutschen Lichtmiete so sein wird, wird geprüft und erarbeitet werden müssen. 

Nun kommt zu den strafrechtlichen Vorwürfen, die noch zu klären sein werden, die  für Anleger und Investoren derzeit viel schlimmere Nachricht dazu, dass drei Kerngesellschaften, insbesondere die Deutsche Lichtmiete AG, Insolvenz angemeldet haben. Die drei genannten Gesellschaften sind also derzeit zahlungsunfähig, was auch an Kontosperrungen und den Maßnahmen der Behörden und der Staatsanwaltschaft liegen dürfte. 

Ein Schock für die Anleger, die Ihr Kapital nun im Feuer sehen.

Das Geld, was Anleger in die Deutsche Lichtmiete AG, die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH und die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH investiert haben, ist nun den Mechanismen des deutschen Insolvenzrechts unterworfen, hier gibt es verschiedene Maßnahmen, die durch Anleger ergriffen werden können. Es gibt in Insolvenzverfahren aber auch Konstellationen, in denen Dritte die Rechte aller Anleihegläubiger in einer bestimmten Anleihegruppe gemeinsam vertreten.

Die Rechtslage bei Insolvenzverfahren von Gesellschaften, die (auch) Kapitalanlagen anbieten, ist im Normalfall schon hochkomplex. In Fällen, in denen nach den Verlautbarungen von Staatsanwaltschaften ein Anfangsverdacht für ein mögliches strafrechtsrelevantes Handeln vorliegt, einer etwaigen "Kriminalinsolvenz" oder bei so genannten Schneeballsystemen, ist es noch komplizierter, weil eine Vielzahl von Haftungskonstellationen möglich ist.

Gut beraten sein bedeutet, als erstes seine Rechte zu kennen und danach alles, was sinnvoll ist, zur richtigen Zeit zu machen. 

Falls es zu regulären Insolvenzverfahren kommen sollte, können auch Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.  Dazu müssen dann im gegebenen Fall auch Fristen und Formalien gewahrt werden. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der spezialisierten Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB meint dazu: "Betroffene Anleger sollten sich jetzt Gedanken machen, wie sie  mit dieser plötzlichen Situation erst einmal umgehen können. Dazu gehört eine seriöse und vor allem qualifizierte Beratung, was es überhaupt für Handlungsmöglichkeiten gibt und welche zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sinnvoll oder rechtlich geboten sind. Derzeit gibt es viele Veröffentlichungen, Versprechungen und Ratschläge. Nicht alles ist sinnvoll, möglich oder seriös. Ich rate dringend, sich im Zweifel über die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung Rechtsrat bei einem auf diese Materie spezialisierten Fachanwalt einzuholen."

"Die Deutsche Lichtmiete hat Millionenbeträge durch ihre öffentlich angebotenen Anlageprodukte und Direktinvestments eingesammelt. Es wird sich zukünftig herausstellen, wieviel Kapital auch vernünftig und rechtlich einwandfrei verwendet wurde. Ich kann nur jedem Anleger raten, jetzt nicht in Panik zu verfallen sondern sich seriös und vor allem individuell beraten zu lassen, welche Möglichkeiten sich denn wirklich im eigenen Fall zur Sicherung der eigenen Investitionen anbieten.", sagt Fachanwalt Klevenhagen, der sich mit seinem Team bereits seit Jahren mit gleichgelagerten Sachverhalten befasst und zahlreiche Anleger außergerichtlich und in Anlegerprozessen vertritt. 

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank-und Kapitalmarktrecht und beraten seit vielen Jahren Anleger bei der Prüfung von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für sie nachvollziehbare realistische erst Einschätzung, damit Sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

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