Wer nach einem Anlagebetrug den Weg seiner Kryptowährungen nachvollzieht, landet am Ende selten bei einer Bank. Die Spur führt über mehrere Wallets und endet typischerweise dort, wo gestohlene Kryptowerte in Geld getauscht werden sollen: bei einer Kryptobörse. Genau an diesem Punkt setzen zwei Entscheidungen der Rechtbank Midden-Nederland aus dem Jahr 2026 an. Sie verpflichten die Kryptobörse Bitfinex, ein mutmaßliches Täterkonto zu sperren und Kundendaten herauszugeben – und verschieben damit den Fokus der zivilrechtlichen Anspruchsverfolgung auf die Börse als letzten identifizierbaren Intermediär.
Warum sind die niederländischen Entscheidungen gegen Bitfinex bemerkenswert?
Die Rechtbank Midden-Nederland, ein Zivilgericht mit Sitz in Utrecht, hat die auf den Britischen Jungferninseln ansässige Kryptobörse Bitfinex in zwei im Jahr 2026 bekannt gewordenen Eilverfahren verpflichtet, ein mutmaßliches Täterkonto zu sperren beziehungsweise Namens-, Adress- und Transaktionsdaten zu Konten herauszugeben, auf denen gestohlene Kryptowährungen niederländischer Anleger eingegangen sein sollen. Bemerkenswert ist daran weniger das Ergebnis der Einzelfälle als die Konstellation: Ein nationales Zivilgericht erlässt Anordnungen gegen eine Offshore-Börse, die die Zuständigkeit dieses Gerichts ausdrücklich bestreitet.
Im ersten Fall hatte ein niederländischer Anleger nach übereinstimmenden Medienberichten rund 175.000 Euro über eine Plattform verloren, die unter dem Namen Evolux Capital auftrat. Er verfolgte die Transaktionen bis zu einem Konto bei Bitfinex und verlangte von der Börse zunächst außergerichtlich die Sperrung. Als Bitfinex nicht mitwirkte, erwirkte er im Frühjahr 2026 eine gerichtliche Anordnung: Das Konto des mutmaßlichen Täters ist zu sperren und dessen Identität offenzulegen; der Kontoinhaber darf darüber nicht vorab informiert werden.
Im zweiten Fall verlor ein Anleger rund 70.000 Euro in Kryptowährungen durch ein fingiertes Investmentangebot. Er erstattete bereits 2023 Strafanzeige und verfolgte die Spur anschließend selbst über mehrere zwischengeschaltete Wallets bis zu Konten bei Bitfinex. Die Rechtbank Midden-Nederland verpflichtete die Börse daraufhin im Juni 2026, Namens-, Adress- und Transaktionsdaten zu sieben Wallets binnen fünf Tagen herauszugeben. Beide Entscheidungen sind bislang über niederländische Medien- und Fachberichte dokumentiert; die vollständigen Urteilsgründe liegen öffentlich nicht vor.
Warum richtet sich der Anspruch gegen die Kryptobörse und nicht gegen eine Bank?
Weil bei reinen Kryptotransaktionen häufig keine Bank in den Abfluss eingebunden ist. Fließt gestohlenes Geld über ein Bankkonto, gibt es mit der Empfängerbank eine regulierte Stelle, die den Kontoinhaber kennt. Bei einer Zahlung in Kryptowährungen tritt an diese Stelle zunächst nur eine Wallet-Adresse – eine Zeichenfolge ohne hinterlegte Identität. Eine selbstverwahrte Wallet hat keinen Betreiber, an den sich ein Auskunftsverlangen richten könnte.
Anders liegt es, sobald die Kryptowährungen ein Handelskonto bei einer Börse erreichen. Kryptobörsen müssen ihre Kunden aufgrund geldwäscherechtlicher Vorgaben identifizieren und verfügen deshalb regelmäßig über Namen, Anschriften, Ausweisdaten und Transaktionshistorien. Eine Kryptobörse ist damit häufig der letzte identifizierbare Intermediär, an dem eine pseudonyme Blockchain-Spur auf reale Kundendaten trifft. Genau deshalb richteten sich beide niederländischen Verfahren nicht gegen eine Bank und nicht gegen die unbekannten Täter, sondern gegen die Börse, bei der die gestohlenen Werte ankamen.
Welche Maßnahmen haben die Gerichte konkret angeordnet?
Angeordnet wurden im Kern drei Dinge: die Sperrung eines mutmaßlichen Täterkontos, die Offenlegung der Identität des Kontoinhabers sowie – im zweiten Verfahren – die Herausgabe von Namens-, Adress- und Transaktionsdaten zu sieben Wallets innerhalb von fünf Tagen. Für den Fall der Nichtbefolgung setzten die Gerichte Zwangsgelder fest: nach den Berichten im ersten Verfahren bis zu 500.000 Euro, im zweiten Verfahren 5.000 Euro pro Tag bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro. Zusätzlich wurden Bitfinex die Verfahrenskosten auferlegt.
Aufschlussreich ist auch der Verfahrensverlauf. Bitfinex erschien zu der Verhandlung im zweiten Verfahren nicht und ließ mitteilen, die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte nicht anzuerkennen. Das Gericht hielt die Zustellung gleichwohl für ordnungsgemäß und entschied ohne Beteiligung der Börse. Zudem hatte Bitfinex nach den Berichten eingewandt, eine Sperrung sei sinnlos, weil die betroffenen Konten bereits leer seien. Ob das zutrifft, lässt sich von außen nicht überprüfen. Der Einwand zeigt aber, worauf es in solchen Konstellationen ankommt: Je früher eine Börse mit dem Sachverhalt konfrontiert wird, desto größer ist die Chance, dass auf den Zielkonten überhaupt noch Vermögen vorhanden ist.
Haftet eine Kryptobörse damit selbst für den Betrugsschaden?
Nein, jedenfalls nicht auf Grundlage dieser Entscheidungen. Beide Verfahren betrafen Mitwirkungspflichten – Kontosperre und Datenauskunft –, nicht die Frage, ob die Börse den Anlegern den Verlust zu ersetzen hat. Es handelte sich zudem um Eilverfahren, im zweiten Fall in einer Versäumnissituation ohne Beteiligung der Beklagten. Eine allgemeine Haftung von Kryptobörsen für Betrugsschäden ihrer mittelbaren Zahlungsempfänger lässt sich daraus nicht ableiten.
Zugleich wäre es verkürzt, die Entscheidungen als bloße Formalie zu lesen. Eine Börse, die gerichtlich angeordnete Auskünfte verweigert, riskiert Zwangsgelder, Kostenlasten und eine zunehmend exponierte Position in Folgeverfahren. Offen bleibt allerdings die Durchsetzung: Ob und wie sich Zwangsgelder gegen ein Unternehmen mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln tatsächlich vollstrecken lassen, ist eine eigene Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Wer aus einem solchen Urteil Rechte ableiten will, muss deshalb von Beginn an mitdenken, wo eine Entscheidung später durchgesetzt werden soll und ob die betroffene Börse dort greifbares Vermögen hat.
Welche Bedeutung haben die Urteile für deutsche Geschädigte?
Eine unmittelbare Bindungswirkung für deutsche Verfahren haben die niederländischen Entscheidungen nicht. Deutsche Gerichte müssen ihnen nicht folgen, und ob ein deutsches Gericht in einer vergleichbaren Konstellation ebenso entscheiden würde, hängt von Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der konkreten Anspruchsgrundlage ab. Wer die Urteile als Beleg dafür liest, dass sich Kundendaten von Offshore-Börsen künftig einfach erstreiten ließen, überdehnt ihre Aussagekraft.
Ihre Bedeutung liegt an anderer Stelle: Sie zeigen, dass Gerichte in Europa Kryptobörsen zunehmend als die entscheidende Stelle ansehen, wenn Täterkonten identifiziert und Vermögenswerte gesichert werden sollen – und dass ein Auslandssitz eine Börse nicht automatisch dem Zugriff nationaler Zivilgerichte entzieht. Für Betroffene in Deutschland folgt daraus eine nüchterne Prüfreihenfolge: Lässt sich die eigene Transaktionskette bis zu einem konkreten Börsenkonto belegen? Sitzt die Börse in einem Staat, in dem Anordnungen realistisch durchsetzbar sind? Und ist auf den Zielkonten voraussichtlich noch Vermögen vorhanden? Ansprüche gegen eine Börse sind kein Selbstläufer, aber ein ernsthaft zu prüfender Baustein einer fallbezogenen Asset-Recovery-Strategie nach einem Krypto- oder Kapitalschaden, die Auskunft, Sicherung und Durchsetzung von Beginn an zusammen denkt.
Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern, wenn die Spur zu einer Börse führt?
Gesichert werden sollte alles, was die Kette von der eigenen Zahlung bis zum Börsenkonto belegt: die Transaktions-IDs (TXID) der eigenen Überweisungen, die eigenen und die empfangenden Wallet-Adressen, der Name der Börse und alle erkennbaren Bezüge zu dortigen Konten, die vollständige Kommunikation mit den Tätern einschließlich der verwendeten Kontaktdaten sowie Kontoauszüge und Zahlungsbelege. In beiden niederländischen Verfahren hatten die Geschädigten die Spur ihrer Kryptowährungen konkret bis zu Bitfinex nachvollzogen – Gerichte verlangen keine vage Vermutung, sondern eine nachvollziehbare Verbindung zwischen dem eigenen Verlust und den Zielkonten. Wie sich Zahlungswege technisch nachvollziehen lassen, ist gesondert im Beitrag zum Blockchain-Tracing dargestellt.
Wenn sich die Spur Ihrer Kryptowährungen bis zu einer Kryptobörse nachvollziehen lässt, sollte geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten gegenüber diesem Dienstleister bestehen – von der Datenauskunft über die Sicherung von Kontoguthaben bis zu der Frage, in welchem Staat ein Vorgehen realistisch durchsetzbar ist. Warten Sie damit nicht, bis die Zielkonten geleert sind: Sichern Sie Transaktions-IDs, Wallet-Adressen, die Kommunikation mit den Tätern und sämtliche Zahlungsbelege, bevor Zugänge oder Nachrichten verloren gehen, und übermitteln Sie diese Unterlagen für eine strukturierte anwaltliche Prüfung, welche Ansprüche gegen die Börse und weitere Beteiligte in Ihrem Fall in Betracht kommen.