Flugzeugfonds – Probleme durch auslaufende Leasingverträge für Airbus A380

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
15.02.201982 Mal gelesen
Probleme bei Flugzeugfonds durch auslaufende Leasingverträge für den Airbus A380.

Der Airbus A380 ist schon bald Geschichte. Airbus kündigte nun an, dass die Produktion des Riesenjets eingestellt und der letzte A380 im Jahr 2021 ausgeliefert werden soll. Grund für das Aus ist die sinkende Nachfrage, da das große Passagierflugzeug mit den vier Triebwerken für die Airlines nicht wirtschaftlich ist. Die mangelnde Nachfrage nach dem A380 trifft auch die Anleger verschiedener Flugzeugfonds, die in den A380 investiert und ihn an Fluggesellschaften verleast haben.

Dabei kommt der Sinkflug nicht wirklich überraschend. Als erste Fluggesellschaft hatte Singapore Airlines angekündigt, die auslaufenden Leasingverträge nicht verlängern zu wollen. Davon waren fünf Flugzeugfonds betroffen. Nur Doric gelang es, erneut einen Leasingnehmer zu finden. Bei zwei betroffenen Dr. Peters Flugzeugfonds werden die Maschinen zerlegt und in Einzelteilen verkauft.

Gerade für die Anleger in Dr. Peters Flugzeugfonds deutet sich weiteres Ungemach an. Auch Air France hat inzwischen angedeutet, die Leasingverträge für fünf geleaste A380 nicht zu verlängern. Hier laufen die Verträge zwischen 2020 und 2024 aus. Betroffen sind die von Dr. Peters zwischen 2009 und 2014 aufgelegten DS-Fonds Nr. 135, 136, 137, 139 und 140.

Der größte Abnehmer des A380, die arabische Fluggesellschaft Emirates, hat ihre Bestellung für den A380 inzwischen auch reduziert und setzt lieber auf kleinere Maschinen. Sollte sich Emirates auch noch entscheiden, auslaufende Leasingverträge nicht zu verlängern, würde für weitere A380 ein Abnehmer oder Leasingpartner gesucht.

"Dadurch wird es immer schwieriger, rentable Leasingverträge für den A380 abzuschließen oder die Maschinen in Einzelteilen zu verwerten", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das wiederum könnte zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den Flugzeugfonds führen, was am Ende auch die Anleger zu spüren bekommen. "Ein Grundproblem bei den meisten Flugzeugfonds ist, dass die Laufzeit die Dauer der abgeschlossenen Leasingverträge deutlich übersteigt. Wird nach Auslaufen des Leasingvertrags kein neuer Leasingnehmer gefunden, kann das zu erheblichen Problemen führen", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In den Anlageberatungsgesprächen hätten sie umfassend über die Risiken von Flugzeugfonds aufgeklärt werden müssen. Wurde diese Aufklärungspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de