Totalverlust Dachfonds DDS 09, Rechte wahren und Ansprüche geltend machen!

Anlegerrecht Investor
23.10.201861 Mal gelesen
Schiffsfonds DDS 09 Fachanwalt informiert über Rechte und Verjährung
DDS 09 kostenfreie Erstbewertung durch Fachanwalt

Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler prüfen lassen, Verjährungsfrist dringend beachten

Eser Rechtsanwälte vertreten bundesweit zahlreiche Geschädigte des Schiffsfonds Dachfonds Deutsche Schifffahrt GmbH & Co. DDS 09.

Nach den letzten Rundschreiben die die Anleger von der Geschäftsführung Feedback Verwaltungsgesellschaft m.b.H  und von der neuen Treuhänderin ELEACON erhalten haben, haben sich Dutzende besorgte Anleger bei Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser gemeldet und nach der Rechtslage gefragt.

In den letzten Rundschreiben wird nun eingeräumt, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Fonds ein Totalverlust der Beteiligung eingetreten ist.

In dem Geschäftsbericht für die Jahre 2011 bis 2017 der Dachfonds Deutsche
Schifffahrt GmbH & Co. DDS 09 KG heißt es explizit:

"Wir bedauern den wirtschaftlichen Verlauf sowie die liquiditätsbedingte Kommunikationspause sehr und möchten Ihnen noch einmal die Ereignisse seit Fondsauflegung zusammenfassen, die zum Totalverlust Ihrer Beteiligung geführt haben. "

Vor dem Hintergrund des nun offiziell eingeräumten Totalverlustes, sollten sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser die Anleger schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und informieren lassen.

Insoweit bestehen abhängig vom Einzelfall zum Teil sehr gute Chancen auf Schadenersatz.

In der Vergangenheit konnten Eser Rechtsanwälte auch durchaus beachtliche Erfolge, etwa in Form von sehr guten Vergleichen, erzielen.

Jedenfalls muss man die im Hintergrund laufende zehnjährige Verjährungsfrist (Tagegenau ab Beitritt) beachten und dringen notieren. Innerhalb dieser Frist können grundsätzlich noch alle maßgeblichen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, Berater, Prospektverantwortliche, Treuhänder und Gründungsgesellschafter noch geltend gemacht werden.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt daher, dass Anleger des Schifffonds DDS 09 auf jeden Fall derartige Ansprüche prüfen und ggf. rechtliche Schritte einleiten sollten.

Was können betroffene DDS-09-Anleger jetzt tun?

Interessierte Anleger können für eine erste Information Kontakt, beispielsweise via E-Mail oder via Telefon, mit der Anwaltskanzlei Eser Rechtsanwälte aufnehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei sind weitergehende Information sowie ein Fragebogen abrufbar.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bietet eine erste kostenfreie telefonische Beratung an.

Daneben wird auch kostenfrei bei einer etwaigen Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz beantragt. Wichtig ist hier insoweit nur, dass die Rechtsschutzversicherung mindestens drei Monate vor Abgabe der Beitrittserklärung bestanden haben muss. Bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist dieses auch unproblematisch, wenn ein ununterbrochener sog. lückenloser Versicherungsverlauf bis heute besteht.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 14 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.


Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes.

Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.