DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG schickt neues Anlegerschreiben

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
17.08.201825 Mal gelesen
Die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG meldet sich bei ihren Anlegern mit einem neuen Rundschreiben vom 31.7.2018.

Hierin wird mitgeteilt, dass sich die Hoffnung der Gesellschaft auf einen zeitnahen Verkauf der Immobilie in Gänze, einem Sanierungsobjekt, zerschlagen habe. Die Gesellschaft beabsichtigt nun, die Immobilie mit einem Immobiliensanierer zu sanieren, um dann nicht in Gänze alle 90 Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 6000 m² zu verkaufen, sondern diese einzeln zu veräußern. Der zu erwartende Verkaufserlös würde dann nach Ansicht der Gesellschaft deutlich höher sein.

Werden Anleger aktiv, droht der Abbruch von Sanierungsbemühungen?

Für den Fall, dass Anleger gegen die Gesellschaft vorgehen, droht diese erneut mit Abbruch der Sanierungsbemühungen und einem Insolvenzantrag. Die Anleger werden daher um weitere Geduld und eine unausgesproche weitere Stundung gebeten. Zudem wird gebeten, von schriftlichen oder telefonischen Nachfragen abzusehen, da dies den Innendienst der Gesellschaft überfordern würde.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der für Anleger der Gesellschaft Gerichtsprozesse gegen diese führt, kommentiert das Informationsschreiben wie folgt: "Die Information der Gesellschaft, dass die von ihr gehaltene Immobilie nicht im Ganzen verkauft werden konnte, überrascht zunächst einmal nicht. Interessant wäre es tatsächlich, einmal zu wissen, um welche Immobilie es sich denn genau handelt, um den Wert der Immobilie und der darin befindlichen 90 Wohnungen von einem unabhängigen Experten ermitteln lassen zu können. Hierzu schweigt sich die Gesellschaft allerdings aus. Wir haben daher den hier vertretenen Anlegern dazu geraten, eine Klage gegen die Gesellschaft einzureichen und die Forderung auf Rückzahlung ihrer Einlagesumme gerichtlich durchzusetzen. Hier hat das Landgericht Berlin bereits auch eine Klage einer Anlegerin in erster Instanz zugesprochen. Die Anlagegesellschaft ist hiergegen mit dem Rechtsmittel der Berufung vorgegangen. Die Sache liegt nun beim Kammergericht in Berlin. Hier wird interessanterweise in der Berufung vorgetragen, die Gesellschaft sei Eigentümerin zweiter Plattenbauten. Im Anlegerrundschreiben wird hingegen nur eine Immobilie erwähnt. In der Berufung wird auch, angeblich aus Datenschutzgründen, nur für das zuständige Kammergericht ein Sanierungskonzept Südstraße 1-8, 02929 Rotenburg/Oberlausitz, vorgelegt. Der Ort liegt nahe der polnischen Grenze und hatte im Jahr 2008 laut Wikipedia eine Gesamtbevölkerung 5.385 Einwohners. Die Drohung, bei einer gerichtlichen Inanspruchnahme sofort in die Insolvenz zu gehen, hat die Gesellschaft übrigens nicht in die Tat umgesetzt. Es wird nun im Wege der Zwangsvollstreckung versucht werden, herauszufinden, wo die Gesellschaft ihr Vermögen hat."

Angaben zu dem Objekt Südstraße 1-12 in Rothenburg finden sich im Internet unter https://www.vivat-rothenburg.de/wohnhaus-rothenburg/.

Anleger, die sich gegen die DEF gerichtlich oder außergerichtlich vertreten lassen wollen, können sich an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin wenden. Für Rückfragen steht dort der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann mit Rat und Tat zur Verfügung.