VW-Aktionäre fordern Schadenersatz wegen Diesel Abgasskandal

Anlegerrecht Investor
26.02.2018 23 Mal gelesen
Seit März 2017 ist das Verfahren in der VW-Sammelklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eröffnet. Geklagt haben 1.500 Anleger. Sie werfen dem Volkswagen-Konzern vor, nicht rechtzeitig über die Abgasmanipulationen informiert und damit die Ad-hoc-Publizität verletzt zu haben.

Die VW-Sammelklage im Diesel Abgasskandal

 

Seit März 2017 ist das Verfahren in der VW-Sammelklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eröffnet. Geklagt haben 1.500 Anleger. Sie werfen dem Volkswagen-Konzern vor, nicht rechtzeitig über die Abgasmanipulationen informiert und damit die Ad-hoc-Publizität verletzt zu haben. Deshalb fordern sie Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste.

 

Diesel Abgasskandal: Kursverluste wegen Abgasmanipulationen

Auslöser für die VW-Sammelklage ist der Dieselskandal, den die amerikanische Umweltbehörde im Oktober 2015 aufdeckte. VW hatte bei verschiedenen Dieselmodellen eine Software installiert, die die Abgasreinigung nur aktivierte, wenn sich das Fahrzeug im Rollenprüfstand befand. In der Folge wichen die im Straßenverkehr gemessenen Stickoxidwerte erheblich von den Testergebnissen ab. Als die Abgasmanipulationen bekannt wurden, stürzten die Aktien- und Anleihenkurse von Volkswagen in den Keller.

 

VW-Sammelklage bringt Klärung

Die VW-Sammelklage gibt den beteiligten Anlegern die Möglichkeit, ihre Interessen zu bündeln. Dadurch können sie einen höheren Druck auf Volkswagen ausüben, als wenn sie einzeln gegen den DAX-Konzern vorgingen. Das Verfahren verläuft zweistufig. Zunächst wird in einem Pilotprozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig, der im September 2018 beginnen soll, die Klage der Sparkassen-Tochter Deka Investment verhandelt. Die in diesem Verfahren ergangene Musterentscheidung ist bindend für die anschließend stattfindenden Verfahren der übrigen Sammelkläger. Zudem hat sie eine Präjudizwirkung auf Prozesse von Anlegern, die nicht am KapMuG-Verfahren teilnehmen.
An der VW-Sammelklage beteiligen sich Aktionäre, Inhaber von Anleihen sowie Besitzer von Optionen und anderen Derivaten. Der Musterprozess ist allerdings auch für klagewillige Besitzer manipulierter Fahrzeuge von Bedeutung. Denn die umfassende Beweisaufnahme im Rahmen des Musterprozesses wird zu einer Klärung der Vorgänge und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Abgasmanipulationen führen.

 

Verjährung der Schadenersatzansprüche

Anleger, die nicht an der VW-Sammelklage teilnehmen, konnten sich bis im September 2017 registrieren lassen. Die Registrierung hemmt die Verjährung ihrer Ansprüche bis zum Ausgang des Musterprozesses.
Für Schadenersatzansprüche besteht nach § 195 BGB grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die beginnt, sobald der Geschädigte vom Schaden wusste, beziehungsweise wissen musste. Ob diese Regel auch für Anleger gilt, die ihre Wertpapiere vor dem 10. Juli 2015 erworben haben, ist indes unklar. Bis zu diesem Zeitpunkt sah das Wertpapierhandelsgesetz bei Verletzung der Ad-hoc-Publizität nämlich eine kürzere Verjährungsfrist von einem Jahr vor. Alle übrigen Ansprüche fallen jedoch unter die dreijährige Regelverjährung.

 

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vw-verhandlung.de/ und unter https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

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