Nachrangdarlehen Geokraftwerke.de – Möglichkeiten der Anleger

02.02.2018 327 Mal gelesen
Risiko Nachrangdarlehen für Anleger der Geokraftwerke.de GmbH bzw. der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH und der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee GmbH.

Geothermie oder die Nutzung der Erdwärme zur Energiegewinnung ist ein wichtiger Bestandteil der erneuerbaren Energien. Das heißt aber nicht, dass die Investitionen für Anleger in derartige Projekte ohne Risiko wären. Das Risiko bekommen auch die Anleger der FG Geothermie GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Geokraftwerke.de GmbH, ehemals Fröschl Geo Kraftwerke GmbH, zu spüren.

Die Anleger konnten der Geokraftwerke.de GmbH bzw. der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH und der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee GmbH Nachrangdarlehen gewähren, die mit 6,5 Prozent p.a. verzinst sind. Außerdem bot die Geo Kraftwerk FG Schnaitsee noch ein partiarisches Nachrangdarlehen mit einem Zinssatz von 2 bis 3,5 Prozent und einer Gewinnbeteiligung in Form einer quotalen Beteiligung in Höhe von 50 Prozent der Summe der Jahresergebnisse an. Die Kapitalanlagen waren aufgrund der Zinsen und auch einer geringen Mindestbeteiligung von 500 bzw. 1000 Euro für Anleger mit schmalerem Geldbeutel interessant. Interessant aber auch risikoreich.

Bei einem ähnlichen Projekt der Geokraftwerke.de GmbH kam es schon im Sommer 2015 zu Schwierigkeiten. Nach einem Bericht von boerse.ARD.de konnte die Projektgesellschaft geoenergie Kirchweidach keine ausreichenden Jahresüberschüsse für die Zinsausschüttung erzielen. Hier ging es noch um Namensschuldverschreibungen.

Das Risiko bei Nachrangdarlehen ist für die Anleger ebenso groß. "Die Anleger treten im Rang zurück, d.h. sie stehen mit ihren Forderungen hinten an, was zu ausbleibenden Zinszahlungen führen kann oder auch die Rückzahlung des Darlehens auf sich warten lässt. Im Insolvenzfall drohen die Anleger sogar leer auszugehen, da zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden, ehe die Anleger an der Reihe sind. Doch dann ist in der Regel schon kein Geld mehr zum Verteilen vorhanden", erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen.

Der erfahrene Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist sei Jahren eng mit der besonderen Problematik von Nachrangdarlehen vertraut. Er rät Anlegern frühzeitig zu handeln, um ihr investiertes Geld zu sichern.

In einen ersten Schritt kann geprüft werden, ob der Rangrücktritt überhaupt wirksam vereinbart wurde. Häufig finden sich in den AGB vorformulierte Klauseln zum Rangrücktritt. Diese Klauseln müssen für den Anleger klar und verständlich formuliert sein und ihn über sein Totalverlustrisiko aufklären. "Ansonsten sind diese Klauseln unwirksam und die Position der Anleger hat sich dadurch schon entscheidend verbessert", erklärt Rechtsanwalt Buerger.

Denn daraus ergibt sich die Konsequenz, dass nicht nur der Rangrücktritt unwirksam ist, sondern dem Anleger auch Ansprüche auf Schadensersatz zustehen können. "Denn dann wäre ein Unternehmen wie die Geokraftwerke.de GmbH ggf. als erlaubnispflichtiger Finanzdienstleister zu sehen und bräuchte eine Genehmigung für seine Einlagengeschäfte. Entsprechend benötigen dann auch die Vermittler eine Genehmigung für die Vermittlung der Einlagengeschäfte. Ohne die Genehmigung können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler schadensersatzpflichtig sein", so Rechtsanwalt Buerger.

Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler können außerdem entstanden sein, wenn diese die Anleger nicht über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt haben.

 

Mehr Informationen: http://www.nachrangdarlehen.net/