VertsKebap Finance GmbH – Rückzahlung der Nachrangdarlehen gefährdet

Sparda-Bank-Kunde erhält Vorfälligkeitsentgelt zurück
01.02.2018175 Mal gelesen
Wie die VertsKebap Finance GmbH Ende Januar mitteilte, hat sie die Zinszahlungen und Rückzahlungen für die Nachrangdarlehen bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot für die Nachrangdarlehen bereits im Dezember 2017 beendet.

Die Ankündigung der VertsKebap Finance GmbH dürfte den Anlegern, die Nachrangdarlehen gegeben haben, gar nicht schmecken. Wie die VertsKebap Finance GmbH Ende Januar mitteilte, hat sie die Zinszahlungen und Rückzahlungen für die Nachrangdarlehen bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot für die Nachrangdarlehen bereits im Dezember 2017 beendet.

"Das heißt im Klartext nichts anderes, als dass die Gelder der Anleger in ernsthafter Gefahr sind. Im schlimmsten Fall kann ihnen sogar der Totalverlust drohen. Bei Nachrangdarlehen ist das leider keine Seltenheit. Sie sind eine äußerst riskante Geldanlage", sagt Rechtanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Das Geschäft mit Döner Kebap sollte laufen, könnte man meinen. Woher kommen aber dann die Zahlungsschwierigkeiten der Vertskebap Finance GmbH. Sie ist ein Schwesterunternehmen der noon Mediterranean Inc., vormals firmierend unter Verts Mediterranean Grill Inc., die vorwiegend in den USA eine Restaurant-Kette betreibt.

Aufgabe der 2015 gegründeten VertsKebap Finance GmbH mit Sitz in Beilstein ist es, die Nachrangdarlehen von Anlegern einzuwerben und diese Darlehen dann dem Schwesterunternehmen noon Mediterranean zu gewähren. Doch die Schwester steckt in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wie die Vertskebap mitteilt, ist es ihr nicht gelungen, zwischen dem 12. September 2017 und 5. Dezember 2017 ausreichend Umsätze zu erwirtschaften oder neues Kapital in ausreichender Höhe aufzunehmen. Die Folge ist, dass die noon Mediterranean die Zinszahlungen und Rückzahlungen der Nachrangdarlehen an die VertsKebap nicht leisten kann und diese Anfang Dezember 2017 eingestellt hat.

Das Problem bekommen nun die eigentlichen Geldgeber zu spüren, nämlich die Anleger, die der Vertskebap die Nachrangdarlehen gewährt haben. Denn auch sie erhalten bis auf weiteres keine Zinszahlungen oder Rückzahlungen. Betroffen sind sowohl die Nachtrangdarlehen Typ A mit einer dreijährigen Laufzeit und einer Verzinsung von 8 Prozent als auch die Nachrangdarlehen Typ B mit einem Zinssatz von 10 Prozent bei einer Laufzeit von fünf Jahren.

"Diese Mitteilung sollte für die Anleger mehr als ein Warnschuss sein. Schon wenige Monate mit schwachem Umsatz haben offenbar ausgereicht, um die Restaurant-Kette in so ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen, dass die Darlehen nicht bedient werden können. Ausbleibende Zinszahlungen sind oft nur der Anfang. Am Ende kann das gesamte investierte Geld verloren sein. Den Anlegern muss klar sein, dass ihre Forderungen in einem Insolvenzverfahren nur nachrangig behandelt werden. Sie erhalten erst etwas, wenn die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient sind. Doch dann ist oft nichts mehr übrig", so Rechtsanwalt Buerger.

Der erfahrene Fachanwalt ist mit der besonderen Problematik von Nachrangdarlehen seit Jahren bestens vertraut und weiß, dass die Anleger verschiedene Optionen haben, ihr Geld zu retten, wenn sie ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent anwenden. Dabei kann zunächst geprüft werden, ob der Rangrücktritt überhaupt wirksam vereinbart wurde. Häufig finden sich derartige vorformulierte Klauseln in den AGB, die aber unwirksam sind, wenn sie intransparent sind oder den Anleger unangemessen benachteiligen. Das heißt, die Anleger müssen verständlich über ihr Risiko aufgeklärt werden.

Zudem können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geprüft werden. Auch diese sind dazu verpflichtet, die Anleger über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko vollständig aufzuklären.

 

Mehr Informationen: http://www.nachrangdarlehen.net/