Schadenersatz für VW-Aktionäre durch VW-Sammelklage

23.01.2018 19 Mal gelesen
Im Oktober 2017 eröffnete das OLG Braunschweig die Sammelklage gegen Volkswagen. Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist ein Entscheid, der alle Beteiligten bindet (Schadenersatz für VW-Aktionäre).

Inhalt der VW-Sammelklage

Im Oktober 2017 eröffnete das OLG Braunschweig die Sammelklage gegen Volkswagen. Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist ein Entscheid, der alle Beteiligten bindet. Dieser wird in späteren Verfahren als Musterentscheid herangezogen. Hintergrund des Verfahrens ist der VW-Abgasskandal: Der DAX-Konzern installierte in zahlreichen Modellen der Volkswagen-Familie eine manipulierte Abgassoftware. Diese erkannte den Unterschied zwischen einem Test- und Normalbetrieb und leitete daraufhin einen entsprechenden Täuschungsprozess ein.
Das Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bündelt die Interessen der Kläger. Diese agieren als Streitgenossen und machen ihre Ansprüche gemeinsam gegen Volkswagen geltend. Diese Bündelung erhöht den Druck auf Volkswagen. In erster Linie geht es nicht nur um Schadensersatz, sondern um gerichtliche Feststellungen. Die Beweisaufnahmen ermöglichen eine detaillierte Feststellung des Sachverhalts. Der Konzern Volkswagen ist seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen. Außerdem hat der Konzern gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Dies löst eine Schadensersatzpflicht gegenüber den betroffenen Käufern aus.

 

Gang des Verfahrens

Die Sammelklage gegen Volkswagen wurde formell vom Landgericht Braunschweig eingeleitet. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Musterkläger bestimmt. Folgende Wertpapiere sind Gegenstand der VW-Sammelklage:

- Stamm- und Vorzugsaktien auf Volkswagen
- VW-Anleihen
- Derivate
- Aktien

 

Verjährungsfristen bei der VW-Sammelklage

Die Verjährungsfrist bezüglich der Wertpapiere beträgt regelmäßig ein Jahr "ab Kenntnis" der anspruchsbegründenden Umstände. Allerdings könnte diese Verjährungsfrist auf die reguläre dreijährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeweitet worden sein. Diese Verlängerung könnte durch eine Gesetzesänderung des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 10.07.2015 erfolgt sein. Die Rechtslage ist weiterhin unklar. Für sonstige Schadensersatzansprüche gilt weiterhin, dass diese erst nach drei Jahren verjähren. Die VW-Sammelklage soll Aufschluss über die Rechte der Betroffenen in Deutschland geben. Wer bereits Klage erhoben hat, muss das Ende der VW-Sammelklage abwarten. Der Ausgang des Verfahrens ist für alle Kläger in Deutschland von höchster Relevanz. Denn der Musterentscheid beeinflusst Richter in späteren Verfahren.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter 

https://baum-reiter.de/vw-sammelklage

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