Nordcapital Offshore Fonds 5 – Ausweg für die Anleger

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19.12.201753 Mal gelesen
Die Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 5 war für die Anleger ein Fehlschlag. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden nicht erreicht. Zuletzt sollte ein Verkaufsbeschluss für das Fondsschiff MS E.R. Luisa gefasst werden.

Nordcapital hatte den Offshore Fonds 5 im August 2009 aufgelegt. Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger beteiligen. Investiert wurde das Geld in die MS E.R. Luisa. Das Schleppschiff wurde zur Positionierung von Bohrinseln eingesetzt. Allerdings bekamen etliche dieser sog. AHTS-Schiffe aufgrund des gesunkenen Ölpreises Schwierigkeiten und konnten die erforderlichen Charterraten nicht erreichen. Die gesunkene Nachfrage führte zum Teil zur Beschäftigungslosigkeit der Schiffe.

Von dieser Entwicklung wurden auch die Anleger des Nordcapital Offshore Fonds 5 nicht verschont. 2016 wurde ein Liquiditätssicherungskonzept aufgestellt und die Anleger wurden aufgefordert, für einen Verkauf des Fondsschiffes grünes Licht zu geben. Ob ein akzeptabler Preis angesichts der Marktbedingungen erreicht werden kann, ist fraglich. Zudem belasten die Fondsgesellschaft auch Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank. "Die Lage ist für die Anleger alles andere als rosig. Bei einem Verkauf des Fondsschiffes müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft droht der Totalverlust des investierten Geldes", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Laut der Handelsplattform zweitmarkt.de wurden Anteile am Nordcapital Offshore Fonds zuletzt zu einem Kurs von 4,5 Prozent gehandelt (Stand 14.10.2016).

Die Anleger müssen ihr Geld allerdings noch nicht abschreiben. Rechtsanwältin Gaber: "Es kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Grundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein." Denn in den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel spekulativ und bergen für die Anleger eine Reihe von Risiken. "Über die Risiken müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch aufgeklärt werden", erklärt Rechtsanwältin Gaber. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wideraufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Wurden die Risiken in der Anlageberatung verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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