EVENTUS EG - Insolvenzantrag ist gestellt! Kostenlose Erstberatung samt Handlungsempfehlungen!

Anlegerrecht Investor
20.09.201737 Mal gelesen
20.09.2017 – Das Amtsgericht Stuttgart hat am 15.09.2017 beschlossen ein vorläufiges Insolvenzverfahren bei der Eventus eG durchzuführen. Die Anleger sollten nun keinesfalls untätig bleiben.

Vorläufiges Insolvenzverfahren

Zum vorläufigenInsolvenzverwalter der Eventus eG wurde Dr. Tibor Daniel Braun aus Stuttgart bestellt. Verschiebungen des noch vorhandenen Vermögens wurden durch das vorläufige insolvenzverfahren nun erst einmal gestoppt.

Wie geht es weiter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ein Insolvenzgrund gegeben ist.  Weiter wird er auch prüfen, ob noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, um von dem vorläufigen in das eigentliche Insolvenzverfahren übergehen zu können. Es kann einige Zeit dauern, bis sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen Überblick verschafft hat und darüber entschieden werden kann, ob das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Anmeldung im Insolvenzverfahren

Sofern und sobald das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, können die Anleger ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Hier ist einiges zu beachten um einen möglichst günstigen Rang in der Insolvenztabelle einzunehmen und überhaupt die Chance darauf zu haben, etwas von seinem angelegten Geld wieder zu sehen. Es empfiehlt sich daher hierfür einen im Kapitalanlagebereich versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Anspruchsdurchsetzung bereits jetzt!

Das Ende des Insolvenzverfahrens sollten die Anleger allerdings keinesfalls abwarten. Bei Untätigkeit könnten Ansprüche der Anleger noch vor Abschluss des Insolvenzverfahrens verjähren. Letztlich kann sich ein Insolvenzverfahren jahrelang hinziehen. Wie hoch am Ende die Insolvenzquote für die Anleger ausfällt, kann auch keiner im Vorhinein prognostizieren. Sicher ist allerdings, dass sie den Schaden keinesfalls auch nur annähernd vollständig kompensieren wird.

Sofortige Handlungsmöglichkeiten

Um den entstandenen Schaden vollständig kompensieren zu können, sollten Schadensersatzansprüche gegen solvente Anspruchsgegner - insbesondere den Prüfungsverband Vbw - ins Auge gefasst werden. Die schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bietet Ihnen über die kostenlose Erstberatung hinaus gerne ein vollumfängliches kostengünstiges Dienstleistungspacket bezüglich des Insolvenzverfahrens und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.