Eventus eG - in welcher Gefahr sind die Anlegergelder?

Anlegerrecht Investor
14.09.201791 Mal gelesen
Mit dem Slogan “Vertrauen durch Qualität” machte die Eventus eG (“DIE Wohnungsgenossenschaft”) Werbung um Anlegergelder, doch wie weit es mit dem Vertrauen ist, zeigt nun die aktuelle Pressemitteilung der Genossenschaft.

Mit dem Slogan "Vertrauen durch Qualität" machte die Eventus eG ("DIE Wohnungsgenossenschaft") Werbung um Anlegergelder, doch wie weit es mit dem Vertrauen ist, zeigt nun die aktuelle Pressemitteilung der Genossenschaft. Auf der Internet-Seite der Genossenschaft findet sich momentan ausschließlich eine Pressemitteilung der Gesellschaft.

Der Inhalt: Es hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende "pflichtwidrig verhalten haben". Es sei bereits ein Arrest erwirkt worden, um Vermögen zu sichern und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie die Staatsanwaltschaft Stuttgart seien eingeschaltet worden. Kein gutes Zeichen für Anleger. Die auf Anlegerschutz spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Büros in Stuttgart, München und Hamburg erläutert ihre Einschätzung.

"Die Sicherung von Vermögenswerten durch Arrest ist rechtlich grundsätzlich dann möglich, wenn befürchtet werden muss, dass diese Vermögenswerte andernfalls zur Seite geschafft und dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden", erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. "In der Regel sind hierfür deutliche Anhaltspunkte erforderlich, damit ein Gericht einem solchen Arrest statt gibt. Für die Anleger kein gutes Zeichen", so der Anwalt weiter.

Das geplante Mitgliedskapital der Eventus eG lag laut Prospekt bei Euro 100 Mio. Der Vertrieb startete erst Mitte 2016. "Dass nun schon die Pressemitteilung auf der Homepage präsentiert wird werten wir als äußerst schlechtes Zeichen" ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, ebenfalls Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Versprechen "Ein Gewinn für alle", das auf der ersten Seite des Anlageprospektes prangt, scheint sich in "ein Gewinn für Wenige" zu wandeln.

Möglichkeiten und Chancen für Genossen

Anleger, die sich mit dieser Situation nicht abfinden wollen, sollten sich nach Meinung der Experten unverzüglich über die Chancen und Möglichkeiten informieren. "Neben einem möglichen (Mit-)Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte, können Ansprüche aus unserer Sicht auch wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Anlage geltend gemacht werden, denn auch bei einer Genossenschaftsbeteiligung bestehen erhebliche Risiken für den Anleger", erläutert Rechtsanwältin Appelt die Vorgehensweise.