Volkswagen Abgas Affäre

01.10.2015 276 Mal gelesen
Nach Volkswagen Abgas-Manipulation - Schadensersatz für VW-Aktionäre möglich

Nach dem Bekanntwerden der Abgas Manipulationen der Volkswagen AG drohen dem Konzern Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe.

Der größte europäische Automobilkonzern räumte am vergangenen Sonntag, den 20.09.2015, öffentlich ein, Fahrzeugtests zur Ermittlung von Diesel-Abgaswerten manipuliert zu haben. Inn mehreren Modellen der Volkswagen-Familie soll eine entsprechend manipulierte Software installiert sein, die erkennt, ob ein Test- oder Normalbetrieb vorliegt, um die gesetzlichen Abgasnormen einzuhalten. Nach den bisherigen Erkenntnissen dürften rund eine halbe Millionen Fahrzeuge in den USA betroffen sein, die mit sogenannten "Abschalteinrichtungen" arbeiten.

Strafrechtliche Ermittlungen und behördliche Untersuchungen gegen VW in den USA

In den USA ermittelt derzeit neben der Environmental Protection Agency (EPA) auch die Staatsanwaltschaft mehrerer Bundesstaaten. Ein Verstoß gegen das amerikanische Klimaschutzgesetz "Clean Air Act" hat strafrechtliche Relevanz. Es drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Ermittlungen sollen derzeit gegen die den VW Konzern und die Tochter Audi richten.

Der mittlerweile ersetze Chef des US-Geschäfts, Michael Horn, kündigte bereits eine enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden an. Ziel sei dabei die vollständige Aufklärung des Sachverhalts zur Wiederherstellung des Kundenvertrauens.

Weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge von den Abgasmanipulationen betroffen

Weltweit dürften nach Medienberichten rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen sein, die mit der manipulierenden Software verkauft wurden.

In Deutschland setzte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits eine Untersuchungskommission zur umfassenden Aufklärung der Abgasmanipulation ein. Ziel der Untersuchung sei unter anderem eine strenge Nachprüfung der Dieselfahrzeuge nach deutschen und europäischen Gesetzen. Zudem begannen laut Medienberichten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFiN) bereits eigene Prüfungen in diesem Zusammenhang wegen möglicher Unregelmäßigkeiten rund um den Handel mit Volkswagen Aktien.

Auch in anderen Ländern wurden bereits Untersuchungen eingeleitet. Das südkoreanische Umweltministerium kündigte Sonderprüfungen der betroffenen Dieselmodelle in Südkorea an. Die Ausweitung auf Modelle anderer Hersteller sei möglich.

Reaktionen der Börse auf die Abgas Manipulation

Bereits am 21.09.2015, dem ersten Handelstag nach dem Bekanntwerden des VW Manipulationsskandals verzeichnete die im DAX-30 gehandelte Volkswagen Aktie einen signifikanten Kurssturz. Am Frankfurter Parkett sank der Wert der Aktie am Montag um mehr als 20 Prozent. Zum Handelsschluss manifestierte sich ein Minus von 18,60 Prozent. Dies entspricht einem Verlust von ca. 14 Milliarden. Am Vormittag des 22.09.2015 gab die Volkswagen AG als unmittelbare Folge des Manipulationsskandals eine Gewinnwarnung und eine vorläufige Rückstellung von ca. 6,5 Milliarden EUR bekannt. Die Gewinnerwartung für 2015 wurde verworfen. Auch Aktien anderer Autohersteller sind seit den Veröffentlichungen vom Abwärtssog erfasst.  

Welche Rechte haben VW Aktionäre?

Aktionären von VW-Stammaktien und Vorzugsaktien können Schadensersatzansprüche insbesondere aus Verstößen gegen Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zustehen. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des WpHG sind börsennotierte Unternehmen als Emittenten grundsätzlich verpflichtet, unverzüglich jede kursrelevante Information zu veröffentlichen. Insbesondere sind über sogenannte Insiderinformationen - die das eigene Unternehmen unmittelbar betreffen - zu unterrichten.

Sollten dem Volkswagenkonzern die Manipulationen der Abgastest tatsächlich früher bekannt gewesen sein, hätte unverzüglich eine sogenannte Ad-hoc-Mitteilung herausgeben werden müssen. Es ist auf der Grundlage der aktuellen Medienberichte zu vermuten, dass bereits die behördlichen Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA dem Volkswagenkonzern vor dem 20.09.2015 bekannt waren.

Schadensersatzansprüche dürften vor diesem Hintergrund insbesondere für Aktionäre interessant sein, die die Wertpapiere nach dem hinzugedachten, eigentlichen Ad-hoc- Mitteilungs-Datum, erworben haben.  

Nicht nur Aktionäre sind betroffen. Auch Inhabern von Zertifikaten und Derivaten können etwaige Schadensersatzansprüche zustehen. Neben Kleinanlegern sind auch Großaktionäre und eine Vielzahl von institutionellen Investoren betroffen.  

Insofern die Volkswagen AG, Konzerntöchter oder andere Automobilhersteller auch in Deutschland und Europa die manipulierte Software eingesetzt und somit wesentlich niedrigere Schadstoffwerte angegeben haben, können auch private Autokäufer wegen des möglichen Wertverlustes Schadensersatzansprüche zustehen.

Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob für Käufer von betroffenen Volkswagenmodellen, eine Rücktrittsmöglichkeit vom Gesamtvertrag, eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder ein Schadensersatzanspruch wegen Wertminderung in Betracht kommen kann. Zudem können den Käufern zusätzliche Kosten durch etwaige Rückrufaktionen der Dieselfahrzeuge entstehen, die rechtlich zu überprüfen sind.

In den USA sind bereits rund 40 Sammelklagen von geschädigten privaten Käufern bei US-amerikanischen Gerichten eingegangen.      

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Aktionäre und Autobesitzer der betroffenen Diesel-Modelle?

Die Kanzlei baum, reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete und eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietätvertritt bundesweit Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Bank- und Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen.

Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Julius Reiter berät Aktionäre und Autobesitzer einzelfallbezogen, ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeweils in Betracht kommt.

Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei baum, reiter & collegen gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung.

Da mögliche Schadensersatzansprüche verschiedenen Verjährungsfristen unterliegen können, sollten sich VW Aktionäre und geschädigte Käufer von betroffenen Dieselmodellen schnellstmöglich den Rat eines spezifizierten Rechtsanwalts auf dem Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes einholen.

Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum, reiter & collegen gerne telefonisch unter 0211-83680570 oder per Email unter vw@baum-reiter.de zur Verfügung.

 

 Markus Schmitz, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel.: 0211-83680570 oder Email: vw@baum-reiter.de

Christian Leuchter, Rechtsanwalt

Tel.: 0211-83680570 oder Email: vw@baum-reiter.de

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere und unter https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

 

Unsere Kanzlei kooperiert im Zusammenhang mit dem VW Abgas-Manipulationsskandal mit der renommierten Berliner Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarkt Gansel Rechtsanwälte.

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