Hamburgische Energiehandlung: Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG – Beschlagnahme von Solarparks dauert an - Keine sonnigen Aussichten für Anleger

Hamburgische Energiehandlung: Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG – Beschlagnahme von Solarparks dauert an - Keine sonnigen Aussichten für Anleger
10.02.2015246 Mal gelesen
Kürzung der Einspeisevergütung in Italien - Beschlagnahme von Energieparks durch die italienische Staatsanwaltschaft - Keine Freigabe von Ausschüttungen durch die Banken - Der geschlossene Fonds Hamburgische Energiehandlung: Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG macht Anlegern aktuell wenig Freude

Mit einer Investition in fünf italienische Solarparks warb das Emissionshaus Hamburgische Energiehandlung ab 2010 um Privatanleger "die bei einem besonders hohen Maß an Investitionssicherheit in den zukunftsweisenden Sonnenenergiesektor investieren möchten" (Zitat Verkaufsprospekt der Sonnenstrom alpha GmbH & Co. KG).

Eine "sehr sichere und teilweise vorbildliche Kalkulation" attestierte "kapital-markt intern" am 24.09.2010 dem geschlossenen Energiefonds.

Das Angebot sah eine Beteiligung von Anlegern als Kommanditisten vor, die sich ab einem Betrag von EUR 10.000,00, bis zu einer Summe von insgesamt EUR 9,5 Mio., an dem geschlossenen Fonds beteiligen konnten, der wiederum in Betreibergesellschaften von Solarparks in Italien investiert. Die italienischen Betreibergesellschaften finanzieren sich zusätzlich über langfristige Kredite, die jeweils vorrangig vor Ansprüchen der Anlegern besichert sind.

Beschlagnahme von Solarparks durch die italienische Staatsanwaltschaft

Am 28.06.2013 beschlagnahmte die italienische Staatsanwaltschaft zwei der Solarparks, an denen sich der Fonds beteiligt hat, im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen gegen drei ehemalige Verkäufer bzw. Projektentwickler der Solarparks. Alle Erlöse der Solarparks fließen seit der Beschlagnahme auf das Konto eines durch das Gericht bestellten Verwalters. Ein direkter Zugriff auf die Erlöse ist damit nicht mehr möglich. In der Folge entstand bei zumindest einer Betreibergesellschaft eine im Jahre 2014 kurzfristig existenzbedrohende Liquiditätslücke, die durch ein Nachrangdarlehen einer Schwestergesellschaft geschlossen werden musste. Zumindest bis zum 30.06.2015 bestehen nach Angaben der Fondsgesellschaft nun noch Mittel, um den Weiterbestand dieser Gesellschaft zu sichern.

Auch die Anleger bekommen die Probleme des Fonds bereits zu spüren. Im Oktober 2014 geplante Ausschüttungen an die Anleger in Höhe von 2% des Kommanditkapitals scheiterten bislang an der Zustimmung der vorrangig besicherten Banken, wie die Fondsgesellschaft am 04.02.2015 erklärte. Mit gleichem Datum vermeldete die Fondsgesellschaft die Freigabe von EUR 1 Mio. von dem Konto das gerichtlich bestellten Verwalters. Das Geld wurde zur teilweisen Tilgung eines Darlehens verwendet.

Einspeisevergütung gekürzt

Dies dürfte die Anleger des Fonds im Ergebnis jedoch wenig beruhigen. Denn neben dem fehlenden Zugriff auf Erlöse und der Unklarheit der Auswirkungen offensichtlich betrügerischer Machenschaften vormaliger Verantwortlicher einzelner Betreibergesellschaften droht ein weiterer Faktor die gesamte Kalkulation der Beteiligung in Frage zu stellen. Mit Datum vom 07.08.2014 hat das italienische Parlament Kürzungen der Einspeisevergütungen auch für bestehende Solaranlagen verabschiedet. Wie die Kürzungen umgesetzt werden, ist offensichtlich noch nicht abschließend geklärt. Unabhängig von der Art der Umsetzung dürften jedoch auch hieraus weitere finanzielleNachteile drohen.

Was können Anleger tun?

Wer sich durch seinen Anlageberater oder die beratende Bank oder Sparkasse unzureichend über die Risiken einer Investition in den Fonds "Sonnenstrom alpha" aufgeklärt fühlt, sollte prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung bestehen. Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte kann sich zum Beispiel eine Beratung zur Investition in den Fonds als unzureichend darstellen, wenn nicht auch auf das Risiko gesetzgeberischer Änderungen zur Einspeisevergütung in Italien hingewiesen wurde. Auch eine Nichtaufklärung durch beratende Banken oder Sparkassen über vereinnahme Vergütungen kann einen Anspruch auf Schadensersatz in Form der Rückwicklung der Investition begründen. Daneben sind Prospekthaftungsansprüche gegen Prospektverantwortliche nicht auszuschließen.

Inwieweit im Zusammenhang mit den Handlungen vormaliger Mitarbeiter der Solarparks auch Ansprüche gegen Verantwortliche des Fondskonzeptes bestehen können, lässt sich aktuell nicht abschließend beantworten, da die bisherigen Informationen zu den Vorwürfen der italienischen Staatsanwaltschaft nicht ausreichend sind. Anleger sollten ihre Informationsrechte gegenüber der Fondsgesellschaft wahrnehmen, um weitere Überprüfungen zu ermöglichen.

Betroffene Anleger können sich an die Kanzlei ARES Rechtsanwälte wenden. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer Ersteinschätzung einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern.

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http://ares-recht.de/news/2015/02/hamburgische-energiehandlung-sonnenstrom-alpha-gmbh-co-kg-rechtsanwalt/