Wirecard – Alles für die Katz!?

Aktienrecht
08.05.2020666 Mal gelesen
Anleger sollten jetzt rechtlichen Rat einholen.

Rund um Wirecard bleibt es turbulent. Nach Veröffentlichung eines Sonderprüfungsberichts kam es zu einem Kurssturz. Der Aktienkurs brach teils sogar um über 40%, ein. Regelmäßiger Auslöser waren massive Vorwürfe, welche insbesondere die Financial Times gegen Wirecard erhob.

Zunächst ging es um die angebliche Fälschung von Verträgen und Geldwäsche in einem Geschäftsbereich in Singapur. Im weiteren Verlauf kamen immer weitere Vorwürfe zu anderen Geschäftsbereichen wie dem Drittpartnergeschäft hinzu. Wirecard steht im Verdacht, die Bilanzen zu manipulieren.

Wirecard versuchte, die Vorwürfe über lange Zeit zu entkräften und beschuldigte Leerverkäufer, sich auf Kosten von Wirecard mit falschen Anschuldigungen zu bereichern. Doch die Fragen der Kapitalmarktteilnehmer wurden nicht weniger - und  sie wurden lauter. Wirecard versprach zwar Aufklärung. Was bis jetzt allerdings geschah, hat den Namen Aufklärung nicht verdient.

Bis heute blieb Wirecard hinter den Erwartungen des Kapitalmarktes weit zurück. Der Zahlungsdienstleister engagierte Sonderprüfer der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, um die Vorwürfe zu entkräften und Transparenz zu schaffen. Die jüngste Veröffentlichung dieses lange erwarteten Sonderprüfungsberichts, dessen Veröffentlichung im Übrigen mehrfach verschoben wurde, führte zu deutlichen Kursverlusten. Das Urteil des Kapitalmarkts ist eindeutig. Die Marktteilnehmer sind enttäuscht.

Und liest man den Sonderprüfungsbericht genau, wundert man sich, wie so viele Fragen bei einem Dax-Konzern unbeantwortet bleiben können. Denn der Bericht wirft mehr Fragen auf, als dass er Antworten gibt.

Insbesondere zu den durch die Financial Times in der Vergangenheit kritisierten Transaktionsabwicklungen über Drittpartner konnten die Wirtschaftsprüfer von KPMG im fragwürdigen Zeitraum in wesentlichen Bereichen weder zur Höhe, noch zur Existenz der Umsatzerlöse angemessene Aussagen treffen. So heißt es in dem Bericht, dass diesbezüglich ein "Untersuchungshemmnis" vorläge. Das ist eine blumige Umschreibung für einen traurigen Vorgang. Transparenz sieht anders aus.

KPMG begründet dieses Hemmnis mit Mängeln in der internen Organisation bei Wirecard sowie der fehlenden Bereitschaft der Partnerfirmen, umfassend und transparent an der Sonderuntersuchung mitzuwirken.

Was können Anleger jetzt tun?

Wer Verluste im enttäuschten Vertrauen auf die Professionalität und Transparenz von Wirecard erlitten hat, sollte rechtliche Schritte erwägen. TILP schätzt die Situation jetzt so ein, dass Wirecard seinen kapitalmarktrechtlichen Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Darlegung von Umsätzen und deren Herkunft in wesentlichen Bereichen nicht nachgekommen ist. Rechtliche Schritte hält TILP für erfolgversprechend. In den USA wurde übrigens bereits im letzten Jahr Klage gegen Wirecard erhoben. Anleger sollten ihre Rechte wahrnehmen und rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen. Mehr Informationen unter www.wirecard-klage.de