Im September 2019 hatte bereits der SWR über mögliche Abschalteinrichtungen bei VW-Dieselmotoren der Baureihe EA 288 berichtet.
Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von Volkswagen als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.
Am 3. Dezember 2019 gab es dann eine Razzia der Staatsanwaltschaft Braunschweig in den Räumlichkeiten des VW-Konzerns in Wolfsburg. Dabei wurde die Firmenzentrale gezielt nach Unterlagen zur Motorenreihe EA288 durchsucht.
Bei dieser Motorenreihe handelt es sich um das Nachfolgemodell der berühmt gewordenen Motorreihe EA 189. Bekanntlich haben zigtausende VW -Besitzer wegen dieser Motorenreihe VW auf Schadenersatz verklagt.
Trendwende: OLG Köln gegen VW
Vor allen in den letzten vier Monaten häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile. Dies auch vor dem Hintergrund, dass interne VW-Dokumente ans Licht kamen, die eine Manipulation am EA288-Motor nahelegen.
Bei den vom SWR ausgewerteten Dokumente ist von einer Zykluserkennung und einer zyklusabhängigen Dosierungsstrategie (für AdBlue) die Rede - nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser ein klarer Hinweis auf eine unzulässige Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand viel weniger Stickoxid ausstoßen, als im realen Betrieb auf der Straße.
Die Beweislage hat sich somit für die Verbraucher erheblich verbessert.
VW kassiert im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselskandal EA 288 eine weitere Niederlage vor einem Oberlandesgericht.
Nach dem OLG Köln, 19 U 151/20, hat nun auch das OLG Naumburg am 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20, VW zu Schadenersatz verurteilt.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Golf VII der Abgasnorm Euro 6 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sei.
Damit hätte die Volkswagen AG vorsätzlich sittenwidrig gehandelt.
Nach dem bereits zahlreiche Landgerichte der Argumentation der Verbraucheranwälte gefolgt sind, zeichnet sich nun auch eine Trendwende bei den Obergerichten ab.Kostenfreie Prüfung vom Experten zum Dieselskandal
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Die Kanzlei Eser hat schon zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal erfolgreich vertreten.
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Die Kanzlei Eser verfügt seit nunmehr 16 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Anleger konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.