Neuere Gerichtsurteile zu DFO / DBVI Deutschlandfonds: neue Hoffnung für Anleger

Aktien Fonds Anlegerschutz
28.08.20102175 Mal gelesen
Investoren der DFO / DBVI Deutschlandfonds (DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG vormalig Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co. Deutschlandfonds KG, DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG vormals Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG) machen sich zu Recht neue Hoffnung nach neueren Gerichtsurteilen.

Investoren der DFO / DBVI Deutschlandfonds (DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG vormalig Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co. Deutschlandfonds KG, DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG vormals Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG) machen sich zu recht neue Hoffnung nach neueren Gerichtsurteilen. 

Die DFO / DBVI Deutschlandfonds, die Anteile über die Treuhandgesellschaft Procurator Treuhand GmbH angeboten hatte, treibt Forderungen auf Ratenzahlung in letzter Zeit gerichtlich ein. Durch neuere Urteile sind die Anleger nicht gezwungen, dieses Vorgehen einfach hinzunehmen, sondern können sich mit guten Erfolgsaussichten zur Wehr setzen. Dabei kommen verschiedene Handlungsmöglichkeiten in Betracht, die durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt geprüft werden sollten. Anleger können sich möglicherweise auf gesellschaftsvertragliche Regelungen berufen oder Schadensersatzansprüche geltend machen...weitere Informationen finden Sie unter: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/dfo-dbvi-deutschlandfonds-hoffnung-fuer-betroffene-anleger