Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski berichtet von dem Fall: "Unser Mandant hat sich als Anleger an dem Private-Equity-Fonds MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG beteiligt. Im Jahr 2005 investierte unser Mandant 20.000 Euro in den Fonds und im Folgejahr weitere 18.000 Euro, jeweils zuzüglich Agio von fünf Prozent."
Nachdem der Anleger von den ungewollten Risiken seines Investments in den MIDAS Mittelstandsfonds erfahren hatte, fühlte er sich von der damaligen Vermittlungsfirma falsch beraten und wandte er sich an die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.
"Wir haben daraufhin für unseren Mandanten Klage vor dem Landgericht Duisburg unter dem Gesichtspunkt der Beraterhaftung erhoben. Im Verhandlungstermin konnte ich für unseren Mandanten mit dessen Zustimmung dann einen Vergleichsabschluss mit der gegnerischen Vermittlerfirma erzielen", so Anwalt Gloistein.
Der Vergleich sieht vor, dass der Anleger eine fünfstellige Vergleichssumme erhält, die zur Kompensation seines Schadens dient.
Prozess LG Duisburg Az. 8 O 171/15
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