CFB 163 MS Montpellier: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht

CFB 163 MS Montpellier: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht
20.03.2017186 Mal gelesen
Beteiligungen an Schiffsfonds hielten oft nicht, was sie versprachen. Das gilt auch für den CFB Fonds 163 MS Montpellier. Zuletzt blieben die Ausschüttungen ganz oder teilweise aus.

Der Schiffsfonds CFB 163 MS Montpellier wurde Ende April 2007 emittiert. Die Fondsgesellschaft investierte in das Containerschiff MS Montpellier. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar an dem Fonds beteiligen. Nachdem die Beteiligung in den ersten Jahren noch erwartungsgemäß verlief, traten ab 2012 Probleme auf und die Ausschüttungen stockten. Erschwerend kam hinzu, dass auch noch ein Festchartervertrag auslief.

Der CFB Fonds 163 bekam nun die Schwierigkeiten zu spüren, die auch viele andere Schiffsfonds erschütterte. In Folge der Finanzkrise 2008 brach die Nachfrage ein und mit ihr auch die Charterraten. Dadurch gerieten etliche Schiffsfonds in eine erhebliche wirtschaftliche Schieflage und oft genug stand am Ende die Insolvenz. Ein Ende der Krise der Containerschifffahrt ist nach wie vor nicht in Sicht. Bei einer prognostizierten Fondslaufzeit bis 2031 müssen sich die Anleger überlegen, ob sie noch an eine Wende zum Besseren glauben und weiter an ihrer Kapitalanlage festhalten möchten.

Alternativ kann aber auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. Allerdings bleibt dazu nicht mehr allzu lange Zeit. Denn mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Schadensersatzansprüche können aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. "Tatsächlich sind es aber spekulative Kapitalanlagen, die grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind", erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken wie die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. "Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Maßstäbe an eine ordnungsgemäße Anlageberatung oftmals nicht erfüllt und Risiken ganz oder teilweise verschwiegen wurden. Daraus können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung resultieren", so Rechtsanwältin Gaber.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


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