Dr. Greger & Collegen: Musterverfahren zur VW-Abgasmanipulation beginnt! Oberlandesgericht Braunschweig bestimmt Musterkläger

09.03.2017 208 Mal gelesen
Jetzt die Gelegenheit zur Anmeldung eigener Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren nutzen!

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 08.03.2017 die Deka Investment GmbH zur Musterklägerin im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG bestimmt. Dies stellt nun den offiziellen Startschuss für den Beginn des Musterverfahrens dar. Aktionäre der Volkswagen AG, die aufgrund der Abgasmanipulation Kursverluste erlitten haben und bislang noch nicht tätig geworden sind, haben nunmehr die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens ihre Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren schriftlich beim Oberlandesgericht Braunschweig anzumelden. Das Oberlandesgericht Braunschweig weist darauf hin, dass die Anmeldung nur durch eine/n Rechtsanwalt/-wältin erfolgen kann. Eigene Anmeldungen durch geschädigte Aktionäre sind nicht möglich. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wurde bereits von einer Vielzahl geschädigter Aktionäre mit der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen beauftragt. Im Verhältnis zur Einreichung einer eigenen Klage ist diese Vorgehensweise deutlich günstiger. "Die Anmeldung der Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren ermöglicht den Aktionären, vor der Einleitung eigener rechtlicher Schritte das Ergebnis des Musterverfahrens abwarten zu können und die Verjährung ihrer Ansprüche während des laufenden Musterverfahrens zu verhindern", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.  

Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Anmeldung unter anderem auch der Grund und die Höhe des geltend gemachten Schadens benannt und exakt beziffert werden müssen, sollten sich geschädigte Anleger zeitnah an eine hierauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden. Besonders wichtig ist deshalb auch die Übersendung von Depotauszügen, aus denen sich neben dem Namen des Depotinhabers und der Anzahl der Aktien auch der Zeitpunkt des Erwerbs und, sofern bereits veräußert, der Verkaufszeitpunkt ergeben.  

"Betroffene Aktionäre, die vor der Einleitung eigener rechtlicher Schritte zunächst ohne Zeitdruck das Ergebnis des Musterverfahrens abwarten wollen, können sich im Laufe der kommenden Wochen gerne persönlich, schriftlich oder telefonisch an unsere Kanzlei wenden", so Rechtsanwalt Dr. Greger.

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