Astoria Invest und Astoria Organic Matters: Anlegern drohen nach Insolvenzen Verluste

Astoria Invest und Astoria Organic Matters: Anlegern drohen nach Insolvenzen Verluste
16.02.2017161 Mal gelesen
Sowohl das Emissionshaus Astoria Invest AG als auch die Fondsgesellschaften Astoria Organic Matters und Astoria Organic Matters 2 sind insolvent. Den Anlegern drohen nun hohe Verluste.

Geldanlagen, die nachhaltig sind und auch eine ordentliche Rendite abwerfen, sind bei vielen Anlegern beliebt. Das Spiel mit dem ökologischen Gewissen stellt sich für die Anleger aber immer wieder als nicht besonders nachhaltig, sondern als teures Verlustgeschäft heraus. "Das ist auch für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zu befürchten", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Der Reihe nach: Die Astoria Invest AG wurde als Emissionshaus der Astoria-Gruppe gegründet, um in industrielle Kompostierungsanlagen zu investieren. Diese sollten durch einen technologischen Vorsprung wesentlich schneller arbeiten als herkömmliche Anlagen und auf diese Weise ordentliche Gewinne erzielt werden. Zur Finanzierung wurden Geldern bei den Anlegern eingesammelt, die sich an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG und Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG beteiligen konnten. Die Hoffnung auf Renditen können sich die Anleger inzwischen abschminken; die Gesellschaften sind pleite.

Über die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG wurde inzwischen am Amtsgericht Heidelberg am 6. Februar das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: G 51 IN 587/16). Die Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG befindet sich noch im vorläufigen Insolvenzverfahren (Az.: w 51 IN 588/16). Ebenfalls von Insolvenzen betroffen sind das Emissionshaus Astoria Invest (Az.: w 51 IN 537/16), die Astoria Private Equity GmbH (Az.: z 51 IN 443/16) und die Astoria Partner Management GmbH (Az.: R 51 IN 590/16).


Die Anleger müssen nach den Insolvenzen nun mit empfindlichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage rechnen. "Sie haben aber auch Möglichkeiten, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren", so Rechtsanwalt Jansen. So können z.B. Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Funktionsweise und die bestehenden Risiken der Fonds aufgeklärt werden müssen. Insbesondere hätten sie über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Jansen: "Erfahrungsgemäß ist die Risikoaufklärung bei solch spekulativen Geldanlagen häufig völlig unzureichend erfolgt und trotz des Totalverlust-Risikos wurden die Beteiligungen sogar als sichere Geldanlage oder Baustein zur Altersvorsorge angepriesen. Aus so einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben."



Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht