Bonitätsanleihen und CFDs: Für risikoscheue Anleger nicht geeignet

Bonitätsanleihen und CFDs: Für risikoscheue Anleger nicht geeignet
15.02.2017132 Mal gelesen
Schon so mancher Privatanleger hat sich mit riskanten Geldanlagen die Finger verbrannt. Dabei sind ihnen die Risiken ihres Investments gar nicht immer klar. Das ist auch der Finanzaufsicht BaFin bewusst.

Sie hat Bonitätsanleihen und CFDs mit Nachschusspflicht für Anleger ins Visier genommen, um einen besseren Verbraucherschutz zu gewährleisten. Während bei Bonitätsanleihen ein Verbot vorerst vom Tisch ist, prüft die BaFin bei CFDs (Contracts for Difference), ob Vermarkung, Vertrieb und Verkauf eingeschränkt werden sollen.

Bonitätsanleihen waren schon im Sommer 2016 ins Visier der Finanzwächter geraten. Die BaFin prüfte, ob Bonitätsanleihen für private Anleger verboten werden sollten. Denn die Finanzprodukte seien komplex, intransparent und für den Privatanleger viel zu riskant. "Banken und die Zertifikatebranche konnten die Finanzaufsicht vorerst beruhigen, indem sie sich Selbstbeschränkungen auferlegte. Ein Verbot ist dadurch erstmal vom Tisch", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der BaFin eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von Bonitätsanleihen, die nun auch bonitätsabhängige Schuldverschreibungen heißen, vorgelegt. Darin verpflichtet sich die Branche zu verschiedenen Maßnahmen. So beträgt die Mindeststückelung dann 10.000 Euro und die Schuldverschreibungen sollen auch nicht mehr an risikoscheue Anleger vermittelt werden dürfen. Dadurch seien sie kein typisches Finanzprodukt für Kleinanleger mehr. Die BaFin hat diesem Konzept zugestimmt, wird im Sommer aber prüfen, ob die Maßnahmen Wirkung zeigen.

Bei den CFDs mit Nachschusspflicht ist es noch nicht soweit. Auch diese hält die BaFin für Privatanleger für zu riskant. Zwar ließen sich hier mit relativ geringem Einsatz schon hohe Gewinne erzielen. Die Kehrseite ist aber, dass auch hohe Verluste drohen können, die aufgrund der Nachschusspflicht den Einsatz deutlich übersteigen können. Dieses Risiko sei für Privatanleger nicht kalkulierbar, sodass ein Verbot für Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht geprüft wird.

"Sowohl Bonitätsanleihen als auch CFDs bergen für die Anleger hohe Risiken. Selbst wenn Verbote geprüft werden, kommt dies für Anleger, die mit diesen Finanzprodukten schon viel Geld verloren haben, zu spät. Alleine die Überlegungen der BaFin zeigen aber, dass es sich um sehr riskante Anlageprodukte handelt. Daher hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch sehr genau über die bestehenden Risiken und die Funktionsweise der Finanzprodukte aufgeklärt werden müssen. Schon gar nicht hätten sie als sichere Geldanlagen an risikoscheue Anleger vermittelt werden dürfen. Ist dies geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden", erklärt Rechtsanwalt Jansen.


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht