Im VW-Abgasskandal kostete mutmaßliches Fehlverhalten wahrscheinlich Milliarden

Aktien Fonds Anlegerschutz
19.12.2016257 Mal gelesen
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber Verbrauchern und Anlegern erheblich den Rücken gestärkt: Unternehmen müssen Informationen über wesentliche - kursbeeinflussende - Ereignisse allen Marktteilnehmern zeitnah und gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Dies dient neben dem Vermeiden von Insidergeschäften und Marktmanipulationen auch einer noch höheren Sicherheit der institutionellen Privatanleger bei ihren Geldanlageentscheidungen.

 

Unsere Kanzlei sieht im Fall des Verkaufs von Millionen Fahrzeugen mit wahrscheinlich gefälschten Abgas- und Verbrauchswerten mehr als ein fahrlässiges Handeln. Aus heutiger Sicht kann konstatiert werden, dass eine Software entworfen und eingesetzt worden ist, die Aufsichtsbehörden und Verbraucher gezielt täuschen sollte. Der Schadenersatz für VW Aktionäre kann sich unserer Meinung nach sehr schnell manifestieren, da auch keinerlei Maßnahmen zur Schadensminderung durch die Unternehmensleitung ergriffen worden sind. Die auch "Dieselgate" genannte Affäre schleppte sich monatelang hin, die Autofahrer erlitten neben überhöhten Verbrauchswerten und Brennstoffkosten teilweise auch einen signifikanten Wertverlust.

 

Diese Schäden, zu deren Behebung Volkswagen einen enormen finanziellen Aufwand hat, führten auch zu einem erheblichen Abschmelzen des Markenwertes des Volkswagen Konzerns: Die Aktien stürzten von ihren früheren fairen Bewertungen erheblich ab. Die Vorzugsaktien verloren ausgehend von einem Kursniveau von knapp über 240 Euro im März 2015 beinahe die Hälfte des Wertes! Noch bedeutender sind die Wertberichtigungen bei Hebelprodukten wie CFDs oder auch Optionen.

 

Wir empfehlen deshalb den betroffenen Aktionären und Anlegern rechtzeitig Ansprüche gegen Volkswagen geltend zu machen und sich dabei auf ein demnächst stattfindendes Musterverfahren zu beziehen. Die Fristen für die Einreichung der Klagen sind vergleichsweise kurz, weshalb Sie sich schon jetzt rechtzeitig informieren sollten:

 

1.) Unsere Kanzlei begleitet ein Musterverfahren, dessen wesentliche Erkenntnisse - beispielsweise aus der Beweisaufnahme bzw. Würdigung des Fehlverhaltens des VW Konzerns - auch auf Ihren Anspruch übertragbar sein könnten.

2.) Durch rechtzeitige Anmeldung Ihrer Ansprüche kann zudem die Verjährung unterbrochen werden, "Dieselgate" ist ja schon seit über einem Jahr bekannt.

3.) Da es sich aus heutiger Sicht höchstwahrscheinlich um ein Fehlverhalten innerhalb des VW Konzerns handelt ist die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Parteien (beispielsweise Banken, Broker) wahrscheinlich nicht erfolgversprechend. Diese wurden von der VW-Affäre ebenso überrascht und werden geltend gemacht, dass es sich um das übliche Risiko bei der Anlage in Wertpapieren handeln würde.