V+ Fonds: V+ Beteiligungs 2 GmbH kündigt erneut Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren an, was ist zu tun?

V+ Fonds: V+ Beteiligungs 2 GmbH kündigt erneut Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren an, was ist zu tun?
16.12.2016173 Mal gelesen
Bitte versäumen Sie die Frist 28.12. nicht. Wenn Sie als Anleger weiterhin an der Abwahl des Treuhandgesellschafters interessiert sind, der bisher Abstimmungen in Ihrer Gesellschaft verhindert hat, sollten Sie nun dem schriftlichen Umlaufverfahren widersprechen.

16.12.2016 - V Anleger haben heute Post von der V Beteiligungs 2 GmbH erhalten, in der diese mitteilt, dass eine Gesellschafterversammlung nach dem gescheiterten Versuch einer Gesellschafterversammlung im Oktober 2016 nun im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen soll. Aus unserer Sicht ist hier ein wesentlicher Fehler der Gesellschaft passiert, der sich jedoch im Interesse der Anleger dazu nutzen lässt, eine Gesellschafterversammlung mit der Möglichkeit der Abwahl des Treuhandkommanditisten zu erreichen.

Insbesondere die vielen Rückmeldungen, die unsere Kanzlei in den letzten Wochen zur Abstimmung einer solchen Gesellschafterversammlung erreicht haben, zeigen, dass die Anleger über ihren Fonds mitbestimmen wollen. Jeweils über 30% der Anleger (nach Anlagesumme) haben für die Fonds V GmbH & Co. 2 KG und V GmbH & Co. Fonds 3 KG erklärt, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung mit Abwahl des Treuhänders zu wollen. Und unsere Strategie scheint aufzugehen, denn diese Gesellschafter werden nun den Fonds zur Einberufung einer entsprechenden Gesellschafterversammlung zwingen können.

Anleger lesen hier weiter, was das im Ergebnis heißt. Wenn Sie als Anleger an der Abwahl des Treuhandgesellschafters interessiert sind, der bisher Abstimmungen in Ihrer Gesellschaft verhindert hat, sollten Sie nun dem schriftlichen Umlaufverfahren widersprechen... zum vollständigen Bericht