Schadensersatz für VW Aktionäre möglich

Aktien Fonds Anlegerschutz
15.12.2016172 Mal gelesen
Im September 2015 kam der Abgasskandal des Volkswagenkonzerns ans Licht. Dieselmotoren wurden manipuliert, um niedrigere Abgaswerte zu erhalten.

Nicht nur die VW-Fahrzeugbesitzer, sondern auch die VW-Aktionäre, wurden hier betrogen. Nun ist zu prüfen, ob Schadenersatz für VW Aktionäre geltend gemacht werden kann. Ob ein Schadenersatz geltend gemacht werden kann, kann Ihnen nur ein kompetenter Fachanwalt für Schadenersatzansprüche beantworten. Und im Fall VW hat sich die Anwaltskanzlei Baum Reiter und Collegen aus Düsseldorf vorgenommen, Schadenersatz für VW Aktionäre vor Gericht einzuklagen.

 

Die Fachkanzlei Baum Reiter und Collegen ist eine Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht. Betroffene VW Aktionäre können sich vertrauensvoll an diese Anwaltskanzlei wenden, um prüfen zu lassen, ob eine Klage gegen den Automobilkonzern VW Aussicht auf Erfolg hat. Wichtig zu wissen ist hierbei auch, dass Aktionäre die VW-Stammaktien und Vorzugsaktien besitzen, Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, wenn die Mitteilungspflicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz verletzt wurde. Sollten also Informationen innerhalb des Unternehmens vorgelegen haben, die einen Einfluss auf die Börse zu befürchten ließen, so hätte der Volkswagenkonzern die Aktionäre informieren müssen. Sollten auch Sie in irgendeiner Weise von den Vorfällen, rund um den Abgasskandal beim Automobilkonzern VW, betroffen sein, so können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Baum Reiter & Collegen wenden. Die Anwaltskanzlei prüft auch, ob ein Sammelklageverfahren angestrebt werden sollte.

 

In Fernsehen und Presse wurde immer über die Nachrüstung bei den betroffenen VW Fahrzeugen berichtet. VW ist zwar zur Nachrüstung verpflichtet, der Kunde muss dieser Nachrüstung jedoch nicht nachkommen. Stattdessen kann der Kunde Schadenersatz verlangen. Und VW-Anleger können hierzu ihre Schadenersatzansprüche gegenüber VW, durch die Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Lassen Sie sich daher von der Anwaltskanzlei Baum Reiter und Collegen unverbindlich beraten. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung und ob die Teilnahme an einem Sammelverfahren für Sie sinnvoll ist. Auf der Homepage steht ein Kontaktformular zur Verfügung oder Sie schreiben direkt eine E-Mail an die Fachkanzlei Baum Reiter & Collegen.