Zu den Aufgaben des vorläufigen Sachwalters gehört es außerdem zu prüfen, welche Aussichten auf die Fortführung des Unternehmens bestehen. "Ob die Sanierung gelingt, ist noch nicht gesagt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Eigenverwaltung in einem regulären Insolvenzverfahren mündet und die Anleger dann ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden müssen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
So weit ist es allerdings noch nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass auch die Anleger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Schon bevor ein potenzieller Investor abgesprungen ist, sollten die Anleihegläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderung zu verzichten. Zu der Abstimmung ist es aufgrund des Insolvenzantrags nicht mehr gekommen. Nun hat das Unternehmen angekündigt, die Suche nach einem Investor wiederaufzunehmen. "Aber auch beim Einstieg eines Investors ist weiter damit zu rechnen, dass die Anleger einen Teil der Restrukturierung schultern sollen. Finanzielle Verluste sind also weiter nicht auszuschließen", so Rechtsanwalt Bernhardt.
Angesichts der aktuell unsicheren Lage für die Anleger, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um Verlusten vorzubeugen. In Betracht kann dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommen. Entstanden sein können diese z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ein anderer Ansatzpunkt können fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Prospekt sein.
Die Laurèl GmbH hatte im November 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 20 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1RE5T8). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 7,125 Prozent p.a. verzinst.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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