Abwicklung der KTG Agrar – Möglichkeiten der Anleger

Abwicklung der KTG Agrar – Möglichkeiten der Anleger
23.11.2016386 Mal gelesen
Die Abwicklung der insolventen KTG Agrar SE schreitet voran. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden die Beteiligungen in Rumänien verkauft und auch ein Kaufvertrag über die Veräußerung der Beteiligung in Litauen abgeschlossen.

Allerdings spült der Verkauf nach Unternehmensangaben nur jeweils einen niedrigen siebenstelligen Betrag in die Kassen.

"Für die Anleger dürfte sich daher kaum etwas ändern. Es ist nach wie vor nur von einer bescheidenen Insolvenzquote auszugehen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Damit dürfte der größte Teil der rund 340 Millionen Euro, die die Anleger in die KTG-Anleihen investiert haben, weiterhin im Feuer stehen.

Auch wenn die Aussichten auf eine befriedigende Insolvenzquote gering sind, sollten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 17. März 2017 anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden. Da sich dadurch voraussichtlich nur ein äußerst geringer Teil der Verluste wieder reinholen lässt, können die Anleger aber auch ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. "In Betracht kann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kommen", sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Dabei sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen. Möglicherweise wurden wichtige Zahlen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens falsch dargestellt, so dass sich Ansprüche der Anleger gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen daraus ergeben können. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob die Anlagevermittler bzw. Anlageberater in der Haftung stehen. Sie sind u.a. dazu verpflichtet, die Plausibilität des Geschäftsmodells zu überprüfen. Darüber hinaus haben die Anleger einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dabei müssen sie u.a. auch über die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit der Geldanlage genau aufgeklärt werden. "Verlief die Anlageberatung fehlerhaft, können auch daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de


Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).


Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de