Karlie Group GmbH: Zustimmung zur Restrukturierung der Unternehmensanleihe zahlt sich für die Anleihegläubiger nicht aus

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16.11.2016598 Mal gelesen
Am 20.10.2016 wurde bekannt, dass für ihre Tochtergesellschaft Karlie Flamingo Belgium Holding B.V.B.A. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Der Grund: die Fälligstellung von Darlehensforderungen belgischer Banken.

Am 20.10.2016 wurde bekannt, dass  für ihre Tochtergesellschaft Karlie Flamingo Belgium Holding B.V.B.A. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Der Grund: die Fälligstellung von Darlehensforderungen belgischer Banken. Nachdem nunmehr klar wird, dass die Karlie Group GmbH gegen die Insolvenzanträge nicht vorgehen wird, sind die Anleihegläubiger zunehmend besorgt. Erst im Mai 2016 wurde den Anleihegläubigern eine Restrukturierung der Anleihe abgerungen. Ob sich diese auszahlt, wird zunehmend ungewiss. Im Herbst 2016 warnte die Karlie Group vor möglichen negativen Folgen der Geschehnisse um die belgischen Unternehmen für die Vermögensanlage der Emittentin.

 

Die von der Karlie Group GmbH im Juni 2013 begebene Anleihe (WKN/ISIN: A1TNG9/DE000A1TNG90) versprach den Anleihegläubigern einen Zins-Kupon von 6,75 % bei einer Laufzeit von 5 Jahren. Bei einer Stückelung von 1000 EUR per Anleihe war diese Kapitalanlage auch eine Option für Mittelstands- und Kleinanleger. Mit der Umstrukturierung der Anleihe haben sich die Anleihegläubiger im Mai 2016 bereit erklärt, rückwirkend auf 1,75 % des Kupons zu verzichten und die Anleihelaufzeit bis 2021 zu verlängern.

 

Die Aussage der Karlie Group GmbH, das operative Geschäft in Deutschland werde aufrechterhalten, solange das operative Geschäft in Belgien laufe, wirkt wenig beruhigend. Nach den Insolvenzanträgen der belgischen Unternehmen ist das operative Geschäft der in Deutschland nämlich mehr und mehr in Gefahr.

 

Anleihegläubiger sollten ihre Interessen auf den Gläubigerversammlungen bündeln, um Einfluss auf die zu treffenden Entscheidungen zu nehmen. "Man sollte hier nicht das Feld anderen Gläubigergruppen, wie den Banken überlassen.", sagt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden.

 

Betroffene Anleger sollten sich auch im Vorfeld bereits anwaltlich beraten lassen und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Berater, Wirtschaftsprüfer und Prospektverantwortliche prüfen lassen. Eine Möglichkeit hierzu besteht zunächst für Anleihegläubiger in einer kostenlosen Erstberatung.