Enterprise Holdings: Für die Anleger kommt es noch dicker

Enterprise Holdings: Für die Anleger kommt es noch dicker
07.10.2016546 Mal gelesen
Für die Anleihe-Anleger der Enterprise Holdings könnte es deutlich schlimmer kommen als zunächst gedacht. Inzwischen geht es nicht mehr nur um eine ausbleibende Zinszahlung. Vielmehr müssen die Anleger mit massiven finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.

Die Enterprise Holdings ist insolvent. Die vom Obersten Gerichtshof in England bestellten Verwalter haben inzwischen Stellung bezogen und hatten für die Anleger keine guten Nachrichten. So halten sie es für unwahrscheinlich, dass eine Sanierung oder die Fortführung der Geschäfte der Enterprise Holdings möglich ist. Ein separates Konto für die Rückzahlung der beiden Anleihen existiert nicht. Für die Anleihezinsen wurde zwar ein Sonderkonto eingerichtet, dieses gehe aber in die Insolvenzmasse ein, da es nicht speziell für die Anleger gesichert sei. "Für die Anleger heißt das, dass sie sich mit allen Gläubigern im Insolvenzverfahren ,anstellen' und auf eine Insolvenzquote hoffen müssen. Zinszahlungen oder die Rückzahlung der Anleihe sind nicht mehr zu erwarten", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Wie die Verwalter feststellten, ist die Enterprise Holdings bilanziell überschuldet. Sie war von den Erträgen der operativen Versicherungsgesellschaft Enterprise Insurance Company abhängig, die aber zahlungsunfähig ist. Damit kann auch die Enterprise Holdings ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Das Geld der Anleger, die sich über zwei Anleihen beteiligen konnten, steht damit im Feuer. Auch die Verwalter rechnen nicht damit, dass die Anleger den vollen Nominalbetrag zurückbekommen. Wie viel im Insolvenzverfahren für sie abfällt, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

"Die Anleger können jetzt zweigleisig fahren. Sobald es möglich ist, können die Forderungen bei den Insolvenzverwaltern angemeldet werden. Unabhängig davon kann aber auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können", so Rechtsanwalt Bernhardt. Dies kann auch vor dem Hintergrund interessant sein, da es möglicherweise im Zusammenhang mit der Liquidation der Enterprise Insurance Company zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Zuletzt hatte sich der Vorstand nach eigenen Angaben "zutiefst beunruhigt über Maßnahmen von Dritten in Gibraltar im Zusammenhang mit der schwebenden Auflösung der Tochtergesellschaft Enterprise Insurance Co.Plc." gezeigt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de