MS Vega Stockholm verkauft – Möglichkeiten der Anleger

MS Vega Stockholm verkauft – Möglichkeiten der Anleger
26.09.2016157 Mal gelesen
Anleger des Schiffsfonds MS Vega Stockholm müssen sich auf Verluste einstellen. Wie das „fondstelegramm“ berichtet, wurde das Containerschiff jetzt für 6,7 Millionen US-Dollar verkauft.

Ein Restrukturierungskonzept soll zuvor gescheitert sein. Unterm Strich dürfte die Beteiligung für die Anleger damit verlustreich enden.

Die Vega Reederei hatte den Schiffsfonds MS Vega Stockholm im Februar 2007 aufgelegt. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro beteiligen. Aus dem Traum von einer sicheren und renditestarken Geldanlage dürfte für die Anleger allerdings nichts geworden sein. Denn schon 2008 brach die Finanz- und Wirtschaftskrise aus, die etliche Branchen erfasste, darunter auch die Handelsschifffahrt. Die Nachfrage ging zurück und die Charterraten brachen ein. Das führte zu massiven Problemen bei vielen Schiffsfonds und Anleger warteten vergeblich auf die prognostizierten Auszahlungen.

Auch der Schiffsfonds MS Vega Stockholm konnte sich dieser Entwicklung offenbar nicht entziehen. Ein Verkauf des Schiffes ließ sich letztlich nicht mehr abwenden. Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie auf ihren finanziellen Verlusten sitzen bleiben müssen. "Nicht zwangsläufig. Gerade bei Schiffsfonds besteht für die Anleger häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Grund dafür ist, dass die Anlageberater häufig ihrer Pflicht zu einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht nachgekommen sind. Dazu zählt u.a., dass die vermittelten Geldanlagen auch zum Anlageprofil des Anlegers passen. "Vereinfacht gesagt, kann eine spekulative Geldanlage nicht an einen sicherheitsorientierten Anleger vermittelt werden. Auch zum Aufbau einer Altersvorsorge sind Schiffsfonds in der Regel nicht geeignet", erklärt Rechtsanwalt Kanz. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten daher auch die Risiken der Geldanlage umfassend und verständlich aufgezeigt werden müssen. "Das ist vielfach nicht geschehen. Im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwalt Simon Kanz

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