Hartmann Reederei: MS Cuxhaven im Insolvenzverfahren

Hartmann Reederei: MS Cuxhaven im Insolvenzverfahren
26.09.2016211 Mal gelesen
Anfang des Jahres wurde für die Gesellschaft des Frachters MS Cuxhaven Insolvenzantrag gestellt. Nun hat das Amtsgericht Delmenhorst das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 12 IN 19/16).

Die Hartmann Reederei hatte den als Dachfonds konzipierten Schiffsfonds MS Cuxhaven und MS Frisia Alster im Jahr 2007 aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Nun ist die Gesellschaft der MS Cuxhaven pleite. Das AG Delmenhorst hat das Insolvenzverfahren über die Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Cuxhaven KG am 7. September eröffnet. Anleger des Schiffsfonds müssen sich nun auf Verluste einstellen.

Nach dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 gerieten zahlreiche Schiffsfonds in massive Schwierigkeiten. Oft genug stand am Ende die Insolvenz der Fondsgesellschaft verbunden mit massiven finanziellen Verlusten für die Anleger. Auch der Schiffsfonds MS Cuxhaven und MS Frisia Alster konnte sich dieser Krise der Handelsschifffahrt offenbar nicht entziehen. Für die Anleger offenbart sich, dass ihre Beteiligung mit einem dicken Minus enden könnte. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ihre rechtlichen Optionen prüfen zu lassen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

"Die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds sind in der Regel nicht die sicheren und renditestarken Geldanlagen als die sie in den Beratungsgesprächen oft dargestellt wurden. Im Gegenteil: Zumeist handelt es sich um spekulative Anlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger. "Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen aber häufig gar nicht erst erwähnt oder nur völlig unzureichend dargestellt. Aus einer fehlerhaften Anlageberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Darüber hinaus hätten die Banken auch ihre Rückvergütungen für die Vermittlung der Fondsanteile offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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