VW Musterverfahren: KapMuG “Sammelklage” gegen Volkswagen - Landgericht Braunschweig macht den nächsten Schritt

VW Musterverfahren: KapMuG “Sammelklage” gegen Volkswagen - Landgericht Braunschweig macht den nächsten Schritt
11.08.2016294 Mal gelesen
Mit einem so genannten Vorlagebeschluss hat das Landgericht das Verfahren dem Oberlandesgericht zur Kenntnis gebracht und um die Durchführung eines Musterverfahrens (“Sammelklage”) gebeten. Ziel dieses Musterverfahrens ist es, für alle Anleger, die sich daran beteiligen, diverse Punkte einheitlich k

Das Landgericht Braunschweig hat in dem Verfahren gegen Volkswagen den nächsten Schritt unternommen, um das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG-Verfahren) gegen Volkswagen zum Laufen zu bringen. Die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die einige der ersten Klagen gegen die Volkswagen AG eingereicht hat, erläutert die Auswirkungen dieses Beschlusses.

Mit einem so genannten Vorlagebeschluss vom 05.08.2016 hat das Landgericht das Verfahren dem Oberlandesgericht zur Kenntnis gebracht und um die Durchführung eines Musterverfahrens ("Sammelklage") gebeten. Ziel dieses Musterverfahrens ist es, für alle Anleger, die sich daran beteiligen, diverse Punkte einheitlich klären und entscheiden zu lassen.

Die Punkte, um die es in dem Musterverfahren nach dem Vorlagebeschluss gehen wird, sind umfangreich. "Auf 25 Seiten fasst das Landgericht die in den bisher eingereichten Einzelklagen dargelegten Pflichtverletzungen im Detail zusammen. Auch die von uns eingereichten Anträge sind in dem Vorlagebeschluss enthalten" erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Unter anderem geht es nach Auskunft des Rechtsanwalts nun darum, festzustellen, ob die Verwendung von Abschalteinrichtungen (sog. "Defeat Devices") bereits bei deren ersten Einsatz frühestens 2005, spätestens 2007 eine Ad-Hoc Pflicht ausgelöst hat. Auch die Warnungen der Firma Bosch, die Volkswagen im Jahr 2007 erhalten haben soll, werden thematisiert. Ebenso wie die Verfahren der amerikanischen Behörden zur Zulassung bestimmter Diesel-Fahrzeuge in den USA, bei der VW wahrheitswidrig behauptet haben soll, dass die Fahrzeuge keine unerlaubten Abschalteinrichtungen enthalten würden.

In dem Vorlagebeschluss wird auch die Frage an das Oberlandesgericht weiter gegeben, ob Volkswagen durch Techniker 2011 gewarnt wurde, dass eine entsprechende Abschalt-Einrichtung vorhanden sei. Letztlich wird es - neben anderen Punkten - darum gehen, ob Volkswagen schon ab dem 15.05.2014 durch die Ermittlungen der amerikanischen Behörden Kenntnis davon hatte, dass bei bestimmten Fahrzeugen erhebliche Diskrepanzen zwischen dem "echten" Schadstoffausstoß und dem Schadstoffausstoß im Testbetrieb gegeben sind. "Auch diese Punkte hätten nach den Vorwürfen der Sammelklage den Anlegern weit vor dem Eingeständnis der Diesel-Affäre mitgeteilt werden müssen, vor allem, da Volkswagen diese Diskrepanzen bereits im Dezember 2014 durch eigene Tests nachvollzogen haben soll. Volkswagen hat sich mit eigenen Anträgen dagegen postitioniert", erläutert Fachanwalt Thorsten Krause weiter.

"Das Kapitalanleger-Musterverfahren ist damit darauf angelegt, die Diesel-Affäre möglichst umfassend aufzuarbeiten und Feststellungen zu diversen Punkten zu treffen, zu denen sich Volkswagen bis heute nicht umfassend geäußert hat", ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, ebenfalls Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

"Während der Volkswagen-Konzern in seinem Geschäftsbericht 2015 noch verlauten ließ, die Erfolgsaussichten der deutschen Klagen seien "unwahrscheinlich" und es würden keine Rückstellungen gebildet, zeigen die aktuellen Entwicklungen und die Überlegungen der unterschiedlichen Großinvestoren und Bundesländer, sich den Klagen anzuschließen, dass die Erfolgsaussichen für die Anleger keineswegs so gering sind, wie es Volkswagen gerne glauben machen möchte", so Rechtsanwältin Appelt weiter.

Sobald das Musterverfahren durch das Oberlandesgericht Braunschweig eröffnet wurde, haben Anleger, die sich diesem Musterverfahren anschließen wollen, 6 Monate Zeit, durch einen Rechtsanwalt bei Gericht diesen Anschluss erklären zu lassen. Alle Feststellungen, die in dem Musterverfahren getroffen werden, wirken dann gleichzeitig für oder gegen die Beteiligten dieser Sammelklage.

KAP Rechtsanwälte haben für Betroffene VW-Aktionäre unter http://www.vw-musterverfahren-anmelden.de/ eine Informations-Seite eingerichtet, auf der Anleger sich über die Chancen und Kosten des Beitritts zum Musterverfahren informieren und sich zum Anschluss an das Musterverfahren anmelden können.