German Pellets – vom großen Anlegertraum zum Anlegeralptraum oder: Wie können Anleger noch retten, was zu retten ist?

German Pellets – vom großen Anlegertraum zum Anlegeralptraum oder: Wie können Anleger noch retten, was zu retten ist?
08.07.2016373 Mal gelesen
Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet, welche Möglichkeiten German Pellets Anleger neben dem Insolvenzverfahren haben...

Ein nachhaltiges Produkt und auch noch eine sehr gute Rendite in Zeiten der Niedrigzinsen - eine Investition in die von German Pellets angebotenen Anlagen schien Zehntausenden von Privatanlegern eine gute Wahl zu sein. Doch diese Hoffnung wurde nun durch die aktuellen Entwicklungen bitter enttäuscht. Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet, welche Möglichkeiten Anleger neben dem Insolvenzverfahren haben.

Seit Anfang 2016 sind viele Unternehmen der German Pellets Gruppe insolvent, unter anderem die Gesellschaften, die an Anleger Genussrechte herausgegeben hatten. Diese Tage fanden in Schwerin die Gläubigerversammlungen zu den verschiedenen Anlagen statt. Dort ging es in erster Linie darum, so genannte gemeinsame Vertreter zu wählen die nun die Insolvenzanmeldungen der Anleger koordinieren. Noch gibt es keine Aussage des Insolvenzverwalters zur Höhe der zu verteilenden Insolvenzmasse. "Regelmäßig ist hier aber für die Anleger nicht allzuviel zu erwarten, so dass nicht allzuviel Hoffnung in das Insolvenzverfahren gesetzt werden sollte", führt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus. .

Bleibt die Frage - ist das Geld der Anleger unwiderbringlich weg? Oder besteht für Sie noch eine Möglichkeit, den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu erhalten? In der Tat scheint hier noch nicht alles verloren, beruhigt Rechtsanwalt Krause.

Allerdings ist zu beachten, dass sich der gewählte gemeinsame Gläubigervertreter nicht darum, kümmert, dass die Anleger den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt erhalten; für den Gläubigervertreter geht es nur um die Anmeldung und Koordinierung der Ansprüche im Insolvenzverfahren.

"Daneben gibt aber durchaus die Möglichkeit, insbesondere den Vertrieb der Anlagen zu belangen und auf die Zahlung von Schadensersatz in Anspruch zu nehmen", führt der Fachanwalt weiter aus. Das bedeutet für die Anleger, dass sie den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt erhalten können, wenn Ihnen zu der Anlage mit falschen Aussagen, vollmundigen Versprechungen u.w.m. geraten wurde oder Risiken nicht hinreichend dargestellt wurden. Häufig wurde Anlegern auch nicht dargestellt, in welcher Höhe Provisionen und weitere Zahlungen an den Vertrieb flossen. Auch hieraus können Ansprüche geltend gemacht werden, so die spezialisierten Rechtsanwälte. Darüber hinaus gebe es ... lesen Sie den Artikel bitte hier auf unsere Webseite zu Ende