KTG Agrar SE: Die Uhr tickt für das Unternehmen und die Anleger

KTG Agrar SE: Die Uhr tickt für das Unternehmen und die Anleger
04.07.2016858 Mal gelesen
Keine Zinsen gezahlt, die Jahreshauptversammlung verschoben und die Kurse für Aktien und Anleihen im Keller – bei der KTG Agrar SE läuft es alles andere als rund.

"Sollten die Anleihe-Zinsen nicht spätestens bis zum 6. Juli gezahlt werden, ist auch eine Insolvenz des Agrar-Unternehmens nicht mehr auszuschließen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Dummen wären wieder einmal die Anleger. "Im Insolvenzfall geht es nicht mehr um ausstehende Zinszahlungen. Dann droht der Totalverlust des investierten Geldes", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Der Reihe nach: Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa mit Anbauflächen in Deutschland, Litauen und Rumänien. Im Jahr 2011 platzierte das Hamburger Unternehmen die Anleihe KTG Biowertpapier II (ISIN DE000A1H3VN9). Die Inhaber-Teilschuldverschreibung hat bei einem Volumen von 250 Millionen Euro und einem jährlichen Zinssatz von 7,125 Prozent eine Laufzeit bis zum 5. Juni 2017. Die jährlichen Zinsen sind jeweils am 6. Juni fällig. Im Jahr 2014 begab das Unternehmen die Anleihe KTG Biowertpapier III (ISIN DE000A11QGQ1) mit einem Volumen von 92 Millionen Euro, einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinssatz von 7,25 Prozent p.a. Die Anleihe ist im Oktober 2019 zur Rückzahlung fällig, die Zinsen müssen jeweils zum 15. Oktober geleistet werden.

Für die erste Anleihe sind die am 6. Juni fälligen Zinszahlungen nach wie vor ausgeblieben. KTG Agrar SE vertröstete die Anleger damit, dass sie spätestens bis zur Jahreshauptversammlung am 30. Juni geleistet werden sollte. Die Versammlung wurde kurzerhand um knapp zwei Monate verschoben, Zahlungseingänge auf den Konten - Fehlanzeige. Auch hat das Unternehmen noch keinen neuen Termin für die Zahlung genannt. "Eine Vertragsklausel gibt den Anlegern allerdings die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Teilschuldverschreibung, wenn die Zinsen nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit gezahlt wurden. Demnach müssen die Zinsen bis zum 6. Juli gezahlt werden. Kündigen die Anleger, wird die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Es ist unwahrscheinlich, dass das Unternehmen das leisten kann. Dann kann auch die Insolvenz drohen", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation, hohe finanzielle Verluste drohen. "Sie sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung bis zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen", sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de 

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de