Nordcapital Bulkerflotte 1 MS E.R. Barcelona im Insolvenzverfahren

Nordcapital Bulkerflotte 1 MS E.R. Barcelona im Insolvenzverfahren
28.06.2016198 Mal gelesen
Seit Anfang Juni befindet sich die Gesellschaft der MS E.R. Barcelona im regulären Insolvenzverfahren (Az.: 46 IN 33/16). Der Frachter ist eins von insgesamt acht Schiffen, in die die Nordcapital Bulkerflotte 1 investiert hat.

Das Emissionshaus Nordcapital hatte die Bulkerflotte 1 im Jahr 2008 aufgelegt. Alleine die Größe des Fonds sollte den Anlegern eine renditestarke und sichere Geldanlage bescheren. Erfüllt haben sich die Erwartungen der Anleger, die rund 174 Millionen US-Dollar investiert haben, allerdings nicht. Schon 2011 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt und weiteres Kapital zugeführt werden. Nun ist die erste von acht Schiffsgesellschaften aus der Bulkerflotte insolvent und die Anleger mussten einen weiteren Dämpfer hinnehmen.

"Als die Nordcapital Bulkerflotte 1 aufgelegt wurde, war die Finanzkrise 2008 bereits absehbar. Aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten bekamen in der Folge auch etliche Schiffsfonds zu spüren. Mit der Größe alleine konnte auch die Nordcapital Bulkerflotte 1 nicht den Schwierigkeiten trotzen. Durch die Insolvenz der MS E.R. Barcelona dürfte die Lage für die Fondsgesellschaft und damit auch für die Anleger nicht einfacher geworden sein. Zumal die Krise der Handelsschifffahrt nach wie vor nicht überstanden ist", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Für viele Anleger endete die Flaute der Handelsschifffahrt schon mit hohen Verlusten und zahlreiche Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden. "Um das zu vermeiden, können die Anleger der Nordcapital Bulkerflotte 1 rechtzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen", so Rechtsanwältin Gaber. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sei, dargestellt. "Das ist eine glatte Falschberatung", sagt Rechtsanwältin Gaber. Denn Schiffsfonds seien in der Regel hoch spekulative Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger und schon deshalb nicht zur Altersvorsorge geeignet. Die Risiken hätten in den Beratungsgesprächen auch umfassend erläutert werden müssen.

Wurden die Risiken oder die teilweise hohen Vermittlungsprovisionen der Bank (Kick-Backs) verschwiegen, begründet dies den Anspruch auf Schadensersatzansprüche.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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