Rössner Rechtsanwälte reicht Klage gegen Energy Capital Invest ein

Rössner Rechtsanwälte reicht Klage gegen Energy Capital Invest ein
30.05.2016555 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend gemacht.

Mit Datum vom 25.05.2016 wurde die - soweit bekannt - erste Schadensersatzklage wegen Prospekthaftung beim Landgericht (LG) Stuttgart gegen die Energy Capital Invest (ECI) eingereicht.

Die Klage stützt sich im Wesentlichen auf fünf Prospektfehler, welche auch mit der Hilfe von Journalisten aus Anchorage, Alaska, herausgearbeitet wurden. Verklagt werden die Gründungsgesellschafter der US ÖL- UND GASFONDS XVII GMBH & CO. KG, und die Herren Kay Rieck und Matthias Moosmann persönlich. Diesen wird unter anderem der Vorwurf gemacht, nicht zutreffend und vollständig auf die personellen Verflechtungen, die "Vorgeschichte" der beteiligten Unternehmen und die sich hieraus ergebenden Risiken für die Anleger hingewiesen zu haben. Auch hinsichtlich der dargestellten Erfolgsaussichten der geplanten Explorationen bestehen Zweifel.

Noch bis in das Jahr 2014 erfolgte der Vertrieb der Energy Capital Invest (ECI)-Beteiligungen deutschlandweit unter anderem durch die dima24 (München), SW Probata GmbH (Deizisau), active capital GmbH (Hamburg), Anlagenwert Hamburg GmbH (Hamburg) oder die Exclusive Private Finance GmbH (Heidelberg), bzw. ihre "Agenten", wie der Schoth Invest GmbH & Co KG (Neuss). Die ECI-Gruppe warb so Anlegergelder von rund einer halben Milliarde Euro ein, legte dabei weit über 20 Fondsgesellschaften auf und versprach Renditen von 12 % jährlich.

Spätestens seit der zwangsweisen Umwandlung zahlreicher ECI-Fondsbeteiligungen (ECI-Fonds IX, XI, XII, XIV, XV, XVI und XVII, sowie der Namensschuldverschreibungen Nr. 1, 2, 4, 5 und 6) in Aktien ist die Verunsicherung der Anleger groß. Die Kommunikation beschränkt sich weitgehend auf eine Beruhigungs- und Hinhaltetaktik sowohl der ECI, als auch der Vertriebe. Diese Strategie kann dauerhaft keinen Erfolg haben.

Bei der jetzt eingereichten Klage handelt es sich, soweit bekannt, um die erste Prospekthaftungsklage gegen die ECI-Verantwortlichen.

Mit der eingereichten Schadensersatzklage will die Klägerin die direkte Rückzahlung ihrer Beteiligungssumme gegen Rückgabe der erhaltenen Aktien erwirken.

 

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Rechtsanwalt Robert D. Buchmann

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